Bausparen und Bausparvertrag bei Bausparkassen
Vergleich von Bausparen und Bausparvertrag
Der Erwerb von Haus oder Wohnung ist gewöhnlich ohne Eigenkapital nicht möglich. Es muss angespart werden. Deshalb ist gerade Bausparen für jene Verbraucher interessant, die künftig Wohneigentum finanzieren wollen. Je früher man sich zum Bausparen entschließt, desto eher kann man sein Vorhaben verwirklichen.
In Deutschland spielt das Bausparen traditionell eine große Rolle. 50% der Erwerber setzen einen Bausparvertrag von Bausparkassen ein. Dabei stammt im Durchschnitt ein Drittel der Mittel, die für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Objekten aufgewandt werden, aus Bausparverträgen. Bundesweite Bausparkassen wie die Quelle Bausparkasse, Schwäbisch-Hall, LBS, Wüstenrot, BHW aber auch Versicherer wie die Allianz, Alte Leipziger oder Signal bieten gute Konditionen an. Welcher Tarif für Sie der beste ist hat Stiftung Warentest in einem Bausparkassen Vergleich geprüft. Ergebnis: nicht alle Bausparverträge sind für jedermann geeignet. Also am besten vergleichen und beraten lassen.
Grundlagen des Bausparen
Ohne Eigenkapital kein Immobilieneigentum - auf diese einfach Formel könnte man die Baufinanzierung. Der Ansparvorgang ist dabei von entscheidender Bedeutung. Denn wer mehr Eigenkapital bei der Finanzierung einsetzt, erhält einen günstigeren Zinssatz.
Nun lässt sich der Aufbau von Eigenkapital auf verschiedene Arten betreiben:
- Ansparen von Kapital zu einem attraktiven Zins mit relativ hohen Kreditzinsen, die heute noch nicht feststehen.
- Bausparen über einen Bausparvertrag mit einem geringen Zins in der Ansparphase und einem niedrigen, bereits bei Vertragsschluss feststehenden Kreditzins.
Das Prinzip des Bausparvertrages ist einfach und bei jeder Bausparkasse gleich: Mit einem Bausparvertrag wird ein fester monatlicher Beitrag angespart. Der Sparbeitrag hängt dabei von der Bausparsumme ab. Bausparen ist ein langfristiger Sparvorgang, der jedoch ausreichend Flexibilität bietet. Je nach Wunsch können die Spar- und Tilgungsleistungen an die individuelle Situation angepasst werden.
Bausparen: Kündigung und Vertrag
Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich gekündigt werden. Dann wird unter Beachtung bestimmter, im Bausparvertrag genannten Fristen das angesparte Kapital plus Zinsen ausgezahlt. Werden jedoch vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen, muss die Bindungsfrist von sieben Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages eingehalten werden.
Bausparkassen bieten verschiedene Tarife an, die auf die unterschiedlichen Interessenlagen der Kunden abgestellt sind. So gibt es inzwischen auch Bausparverträge mit hohen Zinszahlungen, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird.
Der Darlehensanspruch wird dann erreicht, wenn der Bausparer einen Teil der Bausparsumme (Bausparsumme = Sparanteil + Darlehensanteil) angespart hat.
Das Bauspardarlehen hat einen bereits bei Vertragsschluss festgelegten Zinsssatz. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet.
Bauspardarlehen werden grundbuchmäßig meist nachrangig gesichert. Andere Banken können im Einzelfall auf erstrangigen Grundpfandrechten bestehen.
Die Tilgung des Bauspardarlehens erfolgt wie bei einem Hypothekendarlehen. Die monatliche Rate setzt sich aus dem bereits zu Vertragsbeginn feststehenden Zins sowie der Tilgung zusammen. Die monatliche Belastung beim Bauspardarlehen ist deutlich höher als beim einem Bankkredit. Dies liegt daran, dass Bauspardarlehen deutlich schneller als klassische Bankdarlehen getilgt werden müssen.
Bausparen: niedrige Zinssätze auch bei kleinen Darlehen
Entscheidet man sich fürs Bausparen, schließt man einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Im Gegensatz zu normalen Krediten ist der Zinssatz auch unabhängig von der Höhe des Darlehens, auch bei kleinen Summen gewähren die Banken die niedrigen Zinssätze. Beim Bausparen sparen sie zunächst mit regelmäßigen Zahlungen eine vereinbarte Bausparsumme an, die mit einem vertraglich festgelegten Prozentsatz verzinst wird. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.