Ansparphase beim Bausparen

Ratgeber und Tipps

Zum Aufbau eines Guthabens sind regelmäßige Einzahlungen über mehrere Jahre erforderlich. Die Ansparphase beim Bausparen dient zum Aufbau eines Vermögens, damit das Darlehen zugeteilt werden kann. Erfahren Sie mehr zum Sparvorgang bei Bausparverträgen.

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Was bedeutet der Begriff Ansparphase?

Beim Bausparen muss zunächst ein Kapitalbetrag aufgebaut werden. Während dieser Ansparphase erfolgen regelmäßige Einzahlungen oder Einmalzahlungen und erhöhen das Bausparguthaben. Zunächst fallen für den Abschluss jedoch Gebühren an. Je nach Anbieter erfolgt eine Belastung von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Zusätzlich werden noch Kontoführungsgebühren erhoben, die einmal am Jahresende in Rechnung gestellt werden.

Die monatliche Sparrate für den Bausparvertrag liegt in der Regel bei vier Promille der Bausparsumme. Allerdings besteht keine Verpflichtung, diesen Betrag auch tatsächlich einzuzahlen. Der Sparer kann die Zahlungsweise frei wählen. Für die Zuteilung des Darlehens wird jedoch ein bestimmtes Mindestsparguthaben benötigt. Daher legen die Bausparkassen in der Regel fest, dass bei einer Beitragsfreistellung die Kündigung seitens der Gesellschaft vorgenommen werden darf.

Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, den sogenannten Regelsparbeitrag einzuzahlen, um die Wartezeit bis zur Zuteilung des Darlehens vertretbar zu halten. Daher sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrages intensiv mit dem Thema befassen. Die Bausparsumme sollte sich am Finanzierungswunsch und dem vorhandenen Eigenkapital orientieren. Unter Berücksichtigung dieser Parameter kann der Sparer so den späteren Darlehensbetrag und die Höhe der monatlichen Raten ableiten. Ob Sonderzahlungen möglich sind, hängt vom gewählten Tarif ab.

Weitere Faktoren in der Ansparphase

Wer für eine eigene Immobilie spart, kann sich auch von Vater Staat unter die Arme greifen lassen. Der Vorteil: Das Sparguthaben erhöht sich und dass Darlehen kann eher zugeteilt werden. Folgende staatliche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Staat zahlt eine (geringe) Zulage, wenn der Förderberechtigte bestimmte Sparleistungen erbringt. Die Zulage muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Arbeitnehmersparzulage wird als vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber gezahlt. Auch hier gilt es vom Gesetzgeber festgelegte Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf.

Mit speziellen Riester-Verträgen kann jeder Förderberechtigte Zulagen und Steuervorteile zum Bausparen nutzen. Mit den Zulagen wird das Mindestsparhuthaben in der Ansparphase schneller erreicht. Während der Kreditphase erleichtern die Zulagen die Tilgung.

Das Mindestsparguthaben muss einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme erreichen, in der Regel sind dies 10 bis 50 Prozent. Beim Abschluss wird eine Mindestvertragsdauer festgelegt, der den frühestmöglichen Zuteilungstermin des Vertrages bezeichnet. Eine weitere Kennzahl ist die Mindestbewertungszahl. Dieser Wert bezeichnet die Zahl, die für die Zuteilung mindestens erreicht werden muss.

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