Bauspardarlehen
Zinsgünstiges Darlehen für die Immobilienfinanzierung
Bauspardarlehen und Bausparvertrag
Das Bauspardarlehen ist unumstößlich mit dem Bausparvertrag verbunden, denn es kann nur aus diesem zweckgebundenen Sparvertrag heraus bewilligt werden. Aus diesem Grund wird der Bausparvertrag im Regelfall schon frühzeitig abgeschlossen, wenn die Absicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen.
Im Vergleich zu anderen Sparformen ist der Bausparvertrag von vornherein darauf ausgelegt, zu einem späteren Zeitpunkt ein zinsgünstiges Darlehen zu ermöglichen. Während der Ansparphase sind daher die Guthabenzinsen vergleichsweise gering, um während der Darlehensphase einen ebenfalls günstigen Zinssatz zu gewährleisten. Bausparverträge können staatlich durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden, wenn der Sparer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Bausparguthaben in Form der vermögenswirksamen Leistungen anzusparen und dabei die Arbeitnehmersparzulage zu nutzen. Die Zinssätze für die Ansparphase und die Darlehensphase werden bereits beim Abschluss des unter Umständen recht langfristigen Bausparvertrages festgelegt.
Die Vertragsgestaltung sieht in den meisten Fällen vor, dass ein Bauspardarlehen nur in Anspruch genommen werden kann, wenn ein bestimmter Anteil der Darlehenssumme angespart ist. Die meisten Banken und Bausparkassen bieten darüber hinaus spezielle Schnellspartarife an, um die Darlehensbewilligung zu beschleunigen. So besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Mindestansparsumme auf einmal in den Bausparvertrag einzuzahlen, um das zinsgünstige Darlehen zeitnah nutzen zu können.
Bauspardarlehen nur bei Zuteilungsreife
Der wichtigste Zeitpunkt während der Laufzeit eines Bausparvertrages ist die Zuteilungsreife, denn das Bauspardarlehen wird erst bewilligt, wenn der Vertrag alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt. Abhängig vom gewählten Tarif und vom Anbieter können die Zuteilungsvoraussetzungen variieren. Grundsätzlich muss während der Mindestlaufzeit bis zur Zuteilungsreife ein Mindestguthaben in Höhe von vierzig oder fünfzig Prozent der Bausparsumme angespart sein. Gleichzeitig muss der Sparer die Mindestbewertungszahl erreichen, da ansonsten eine Darlehensauszahlung nicht erfolgt. Auch für das Darlehen aus dem Bausparvertrag muss eine Sicherheit in Form des Grundbucheintrages gestellt werden.
Während Mindestvertragslaufzeit und Mindestguthaben für die Darlehensauszahlung bereits beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt werden, kann die Bewertungszahl bis zur Zuteilungsreife variieren. Bausparkassen sind nicht befugt, bereits im Vorfeld verbindliche Zusagen über den Zeitpunkt der Zuteilungsreife abzugeben. Vielmehr werden die Bewertungszahlen monatlich festgelegt. Anhand dieser Bewertungszahlen wird anschließend ermittelt, welche Sparverträge die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife erfüllen.
Der Grund für diese komplizierte Berechnung ergibt sich aus dem Wesen der Bausparkassen, denn jedes Darlehen wird grundsätzlich aus den Sparbeiträgen der anderen noch nicht zuteilungsreifen Bausparverträge finanziert. Nach jedem Bewertungsstichtag erhalten daher die Sparer ein Bauspardarlehen, deren Sparverträge die höchsten Bewertungszahlen erreichen. In die Ermittlung der Bewertungszahl werden die Dauer der Vertragslaufzeit, die Höhe der Sparbeiträge sowie die bis dahin angefallenen Guthabenzinsen einbezogen.
Bauspardarlehen und andere Finanzierungsformen
Grundsätzlich haben Bauherren die Wahl zwischen verschiedenen Finanzierungsformen. Am weitesten verbreitet sind
- Annuitätendarlehen,
- Bauspardarlehen,
- Versicherungsdarlehen.
Im Vergleich zu den übrigen Finanzierungsformen kann das Darlehen aus einem Bausparvertrag mit einem deutlich günstigeren Zinssatz verbunden sein. Da dieser Zinssatz aber schon beim Abschluss des Bausparvertrages und daher unter Umständen viele Jahre vor der Darlehens-Inanspruchnahme festgelegt wird, kann ein sicherer Vergleich mit dem allgemeinen Zinssatz am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife nicht erfolgen.
Fällt der Zeitpunkt des Abschlusses eines Bausparvertrags in eine Hochzinsphase, während es in einer Niedrigzinsphase zur Zuteilungsreife kommt, dann kann ein Bauspardarlehen sogar teurer werden als ein vergleichbares Annuitätendarlehen. Der Bauherr profitiert in diesem Fall aber von einem hohen Guthabenzins während der Ansparphase. Andererseits können Bausparer doppelt profitieren, wenn der Bausparvertrag während einer Niedrigzinsphase abgeschlossen wird. Dann ist zwar der Guthabenzins vergleichsweise gering, aber der spätere Darlehenszins liegt während einer Hochzinsphase mit mehreren Prozentpunkten deutlich unterhalb des allgemeinen Marktzinses.
Das Bauspardarlehen umfasst nicht die gesamte Bausparsumme, sondern lediglich den Anteil, der bis zur Zuteilungsreife nicht durch Sparbeiträge und Guthabenzinsen erreicht ist. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in der Regel schneller und ist mit einem höheren Tilgungssatz verbunden als bei einem vergleichbaren Annuitätendarlehen.
Weitere Informationen
- Ansparphase(vorheriger Artikel)
- Bausparkassen(nächster Artikel)