Bauherrenhaftpflichtversicherung
Informationen zur Absicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung - Pflicht für Bauherren
Jede Baustelle muss ordnungsgemäß abgesichert werden. Wer die Verkehrssicherungspflicht verletzt haftet für die entstandenen Schäden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Wer eine Baustelle z.B. nicht ausreichend absichert oder unzureichend beschildert, verletzt in diesem Moment bereits die erforderlichen Sicherungspflichten. In der Regel werden diese Pflichten vom Bauherren auf den Bauunternehmer übertragen. Trotzdem greift die gesetzliche Haftung des Bauherren für die Überwachung des Bauunternehmers.
Die gesetzliche Haftung setzt bereits beim ersten Spatenstich ein. Sorgt ein Wirbelsturm dafür, dass herumfliegende Teile Personen oder Autos beschädigen, muss der Bauherr haften. Der Bauherr muss zwar nicht ständig anwesend sein, jedoch sollte er zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf der Baustelle nach dem Rechten sehen.
Wenn der Bauherr seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, kann sich daraus ein Haftungsanspruch ergeben. Daher sollte bereits vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich liegt der Beitrag etwa bei einem Promille der Bausumme. Der Versicherungsschutz erstreckt sich vom Baubeginn bis zur Abnahme, teilweise bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung. Als Versicherungssumme wird ein Schutz von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden empfohlen.
Bauherrenhaftpflicht - Was ist versichert?
Jeder Anspruch, der von einem Dritten an den Bauherren gestellt wird, ist über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Grundlage ist stets, dass ein Schaden durch das Bauvorhaben entstanden ist. Folgende Bestandteile sind in der Bauherrenhaftpflicht enthalten:
- Gesetzliche Haftpflicht des Bauherren,
- Gesetzliche Haftpflicht des Haus- und Grundbesitzers für das Baugrundstück,
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
- Prüfung des Haftpflichtanspruchs,
- Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Weitere Tipps zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Pflichten des Bauherren sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Dazu zählen die Verkehrsicherungs-, die Überwachungs- und die Auswahlpflicht. Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich die Absicherung des Baugrundstücks, also die Baustelle, die Zufahrten und das Materiallager.
Die Überwachungspflicht verlangt die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle durch den Bauherren. Aus der Auswahlpflicht ergibt sich die Notwendigkeit, die Baufirmen und Handwerker sorgfältig auszuwählen. Der Bauherr trägt dafür Sorge, dass die am Bau beteiligten Unternehmen zuverlässig arbeiten. Obwohl andere Firmen wie Architekten oder Handwerker mit dem Bau beauftragt werden, trägt der Bauherr die volle Verantwortung für die Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor den möglichen finanziellen Folgen, wenn eine dieser Pflichten verletzt wurde.
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