Todesfallschutz bei der Baufinanzierung

Absicherung der Hinterbliebenen

Neben der Wahl der richtigen Immobilie und des geeigneten Kredits ist die Absicherung des Darlehens die entscheidende Frage. Wer sicherstellen möchte, dass im Todesfall die Baufinanzierung fortbestehen kann, benötigt eine geeignete Versicherung. Nachfolgend erhalten Sie die relevanten Informationen.

Tod - Absicherung der Finanzierung erforderlich

Der Tod stellt den schlimmsten Versicherungsfall dar. Trotzdem sollte ein Darlehensnehmer seinen Kredit ausreichend gegen den Todesfall absichern. Andernfalls können die Hinterbliebenen (Ehegatte, Kinder) die finanziellen Verpflichtungen aus der Baufinanzierung nicht tragen.Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt, erhalten die Erben einen vorab festgelegten Geldbetrag ausgezahlt. Idealerweise deckt die versicherte Leistung die Verpflichtungen aus dem Darlehen.

Folgende Formen der Risikoabsicherung stehen zur Verfügung:

Wenn der Versicherte den Vertragsablauf erlebt, zahlt das Versicherungsunternehmen bei der Risikoversicherung keine Leistung aus. Bei den beiden letztgenannten Verträgen erhält der Versicherungsnehmer zum Vertragsablauf einen Kapitalbetrag im Erlebensfall.

Bei der Todesfallabsicherung werden die Überschussanteile üblicherweise verrechnet. Der Versicherte zahlt daher den um die Überschüsse verminderten Netto- oder Zahlbetrag für den Risikoschutz. Wer einen preisgünstigen Versicherungsschutz aufbauen möchte, kann dies über für relativ geringe Beiträge die Risikolebensversicherung tun.

Todesfallschutz bei Finanzierungen - Gründe für Absicherung

Wenn die Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung für eine Finanzierung nicht mehr aufbringen können, droht die Zwangsversteigerung einer Immobilie. Mit der Risikolebensversicherung sichern sich vor allem junge Familien mit einem Hauptverdiener gegen das wirtschaftliche Risiko infolge eines Todesfalls ab.

Der Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung ist für Hinterbliebene relativ gering. Erst nach Ablauf einer Wartezeit von 60 Monaten besteht überhaupt Anspruch auf Witwen- und Waisenrente. Zudem wird der Zahlbetrag als monatliche Rente ausgezahlt, so dass die hohen finanziellen Verpflichtungen aus einer Baufinanzierung nicht gedeckt werden können.

Wichtig bei der Vertragsgestaltung ist, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Im Todesfall sollte die versicherte Leistung das verbliebene Darlehen decken. Eine besondere Form der Risikoabsicherung stelle die Restschuldversicherung dar. Sie deckt – etwa bei einem Kauf auf Raten – genau die Summe ab, die der Käufer zum Zeitpunkt seines Todes noch schuldig ist. So garantiert sie, dass die Hinterbliebenen die Restschuld bezahlen können.

Weitere Informationen

Weitere Artikel