Basiszinssatz

Wechselnde Konditionen bestimmen die Zinskosten

Der Basiszinssatz basiert auf variablen Konditionen und wird durch die Deutsche Bundesbank gemäß gesetzlicher Vorgaben vorgegeben.

Basiszinssatz nimmt Einfluss auf Verzugszinsen

In Deutschland und unserem Nachbarland Österreich gehört der Basiszinssatz zu den nicht konstanten Zinssätzen. Kommt es im Geschäftsverkehr zu einem Zahlungsverzug, erhöht sich dieser um eine festgelegte Zinsspanne. Vielfach ist er Gegenstand bei gerichtlichen Zahlungsklagen und wird in Artikel 3 der EU-Richtlinien umgesetzt, um Zahlungsverweigerungen wirkungsvoll zu begegnen. Seit Jahresbeginn 2002 wird dieser variable Zinssatz einheitlich von der Deutschen Bundesbank berechnet.

Auch im Zivilrecht nimmt der Basiszinssatz einen besonderen Stellenwert ein. Er wird zum Berechnen von Verzugszinsen wie auch für das Verzinsen der Kostenfestsetzung herangezogen. Gleiche Bedingungen ergeben sich auch für Kostenberechnungen von Notaren. Jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres verändern sich die Konditionen parallel zur Bezugsgröße des vorangegangenen Zinssatzes. Als Ausgangspunkt dient der Zinssatz, den die Europäische Zentralbank für Refinanzierungskosten festlegt, die vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres getroffen werden. Im Bundesanzeiger muss die Deutsche Bundesbank diesen Wert unverzüglich nach Bekanntwerden veröffentlichen.

Basiszinssatz: Bürgerliches Gesetzbuch definiert Rechtsgrundlagen

Wenngleich es sich beim Basiszinssatz um einen variablen Zinssatz handelt, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch als rechtliche Grundlage, wenn es um das Verzinsen von Forderungen geht. Galt einst der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Vorgänger, wechselte die Verantwortung bezüglich der Geldmarktpolitik mit der Einführung der Euro-Währung zur Europäischen Zentralbank (EZB). Diese gilt als eines der Organe der Europäischen Union und arbeitet seit dem Jahr 1998 als gemeinsame Behörde aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion.

Zusammen mit den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten bildet die EZB das Europäische System der aller Zentralbanken mit Sitz in Frankfurt am Main. In der Bundesrepublik wird der Basiszinssatz weiterhin von der Deutschen Bundesbank berechnet, um die Kostenordnung von Notaren wie auch die Kosten von Verzugszinsen zu regeln. Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank ist ausschlaggebend für die Höhe der Refinanzierungskosten der Geschäftsbanken. Je niedriger der Leitzinssatz der EZB, desto günstiger fallen Kreditkonditionen aus.

Basiszinssatz: Leitzins wird aus Hauptrefinanzierungsinstrument ermittelt

War vor der Einführung des Euro der Basiszinssatz auf 3,62 Prozentpunkte festgesetzt, nimmt heute die Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank direkten Einfluss auf die Entwicklung der europaweiten Zinspolitik. Der Leitzinssatz, der sich an unterschiedlichen Größen wie beispielsweise der Höhe der Inflationsrate orientiert, beeinflusst unter anderem die Refinanzierungskosten der europäischen Geschäftsbanken. Dieses bedeutende geldmarktpolitische Instrument wirkt sich auf das gesamte europäische Bankensystem aus und bestimmt somit auch die Kosten im gesamten Kreditmarktgeschäft.

Basierend auf der Höhe des Leitzinses werden auch die Verzugszinsen neu berechnet, wobei gesetzliche Richtlinien zugrunde liegen. Besondere Regelungen gelten für den privaten Schuldenbereich. Hier liegen die Verzugszinsen 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Noch höher, bei 8 Prozent, liegt dieser Zins bei Forderungen, die Unternehmen betreffen. Veränderungen, die sich auf eine Neuberechnung beziehen, müssen sofort der Öffentlichkeit über den Bundesanzeiger zugänglich gemacht werden. Somit hängen die Konditionen in direkter Weise von den Entscheidungen der Europäischen Zentralbank und deren Strategien ab, die nicht kalkulierbar sind.

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