Basistarif der privaten Krankenversicherung

PKV-Grundtarif ohne Risikoprüfung

Seit Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung (PKV) den Basistarif an. Bei diesem handelt es sich um einen Sozialtarif ohne Gesundheitsprüfung, bei dem die Leistungen durch den Gesetzgeber vorgegeben sind. Für den Grundtarif der PKV gilt zudem ein Annahmezwang.

Die Gesundheitsreform hat auch für die private Krankenversicherung (PKV) Änderungen mit sich gebracht. Darunter stellt die Einführung des Basistarifs die wesentliche Neuerung für die PKV dar.

Jedes PKV-Unternehmen wird dazu verpflichtet, einen Basistarif (auch für Beamte) einzuführen. Für diesen Tarif besteht dann Annahmezwang. Zu diesem Kontrahierungszwang ist der Versicherer dann nicht verpflichtet, wenn der Versicherer einen bestehenden Vertrag schon einmal wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder wegen arglistiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist.

Die Leistungen des Basistarifs werden vom Gesetzgeber festgelegt und orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen.

Beitrag zum Basistarif

Die Beiträge sind grundsätzlich alters- und geschlechtsabhängig. Eine Einzelperson zahlt nicht mehr als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehepaare zahlen zusammen höchstens 200 Prozent des GKV-Höchstbeitrages. Im Vorfeld war diskutiert worden, die Begrenzung auf 150 Prozent des GKV-Betrages festzuzurren.

Da die private Krankenversicherung im Basistarif keine individuellen Risikozuschläge verlangen darf, ist der Beitrag bereits für junge Männer auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag festgelegt.

Bei finanzieller "Hilfebedürftigkeit" im Sinne des Sozialgesetzbuches reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte. Liegt dann immer noch Hilfebedürftigkeit vor, beteiligt sich der zuständige Sozialversicherungsträger mit derzeit maximal 125 Euro pro Monat am Beitrag. 

Es erfolgt keine Risikoprüfung. Der Risikoausgleich, d.h. Mehraufwendungen, die durch Vorerkrankungen entstehen, erfolgt über alle Basistarif-Versicherten der gesamten PKV-Unternehmen. Insofern findet bei der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung statt, um den finanziellen Ausgleich zu ermitteln.

Der Versicherte kann den Basistarif ohne oder mit einem Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro abschließen. Der Selbstbehalt kann grundsätzlich beliebig oft geändert, also auch reduziert werden - also auch ohne Gesundheitsprüfung.

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Weitere Hinweise zum Basistarif

Im Basistarif muss für jede versicherte Person (Ehepartner, Kind) ein eigener Beitrag entrichtet werden. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge (jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag).

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind Ehepartner und Kinder unter bestimmten Umständen beitragsfrei mitversichert.

Die Entscheidung, ob man sich im Basistarif der PKV, in der gesetzlichen Krankenkasse oder in einem "herkömmlichen" Tarif der PKV versichert, sollte wohl überlegt werden. Neben der unterschiedlichen Berechnung des Beitrags sind dabei vor allem die Leistungen von entscheidender Bedeutung.

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