Bankgeheimnis

Banken unterliegen der Verschwiegenheitspflicht

Banken verfügen über umfassende und sensible Daten ihrer Kunden. Wir erklären, wie gut die Kundendaten durch das Bankgeheimnis geschützt sind.

Bankgeheimnis als Verschwiegenheitspflicht

Wer ein Girokonto bei einer Bank einrichtet, Geld anlegt oder ein Darlehen aufnimmt, muss der Bank gegenüber seine persönlichen Daten preisgeben. Darüber hinaus verfügt die Bank aufgrund ihrer Tätigkeit über eingehende Informationen bezüglich der finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden. Kein Bankkunde wünscht sich, dass diese sensiblen Daten Dritten gegenüber bekannt gegeben werden.

Daher gibt es ein allgemeines Bankgeheimnis, das Banken und Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über persönliche Daten und finanzielle Verhältnisse ihrer Kunden verpflichtet. Im Rahmen dieser Verschwiegenheitspflicht dürfen Banken auch keine Wertungen über die finanziellen Verhältnisse und eine mögliche Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden abgeben. Als wesentlicher Bestandteil der Privatsphäre eines jeden Menschen steht das Bankgeheimnis jedoch auch in einem gewissen Konflikt mit möglichen Ansprüchen des Staates auf Erteilung von Auskünften. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verdacht einer Straftat oder eines Steuervergehens besteht. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Einschränkungen dieser Verschwiegenheitspflicht.

Bankgeheimnis - Regelungen in Deutschland

Anders, als in anderen Ländern, ist in Deutschland das Bankgeheimnis nicht gesetzlich festgelegt. Vielmehr ergibt es sich aus dem bereits seit dem 17. Jahrhundert praktizierten Gewohnheitsrecht sowie aus der ständigen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, die teilweise auch Gesetzescharakter hat. So wurde das Bankgeheimnis vom Bundesgerichtshof als die Pflicht eines Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm im Rahmen von Geschäftsverbindungen bekannt wurden, und auf deren Geheimhaltung der Kunde Wert legt, definiert.

Zudem ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht aus der allgemeinen Pflicht der Banken, die Vermögensinteressen ihrer Kunden nicht zu beeinträchtigen, sondern zu schützen. Einzelne tarifvertragliche Regelungen enthalten darüber hinaus die Verschwiegenheitspflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken und Kreditinstitute. Bankkunden sind direkt vor einer Preisgabe ihrer persönlichen Daten und finanziellen Verhältnisse durch die vertraglichen Vereinbarungen mit den Banken geschützt, in denen die Banken sich selbst zur Geheimhaltung verpflichten. Gesetzliche Regelungen gibt es in Deutschland lediglich bezüglich der Durchbrechung des Bankkundengeheimnisses.

Bankgeheimnis und Einschränkungen

Die persönlichen Daten aller Menschen in Deutschland sind grundsätzlich durch das Datenschutzgesetz geschützt, aber auch durch verschiedene moralische, gesetzliche und gewohnheitsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Dazu zählen unter anderem

  • das Arztgeheimnis,
  • das Beichtgeheimnis,
  • das Bankgeheimnis.

Hier handelt es sich um Institutionen, die im Besitz von sensiblen, sehr persönlichen Daten sind. Dennoch gibt es einzelne gesetzliche Regelungen, die verschiedene Schutzrechte der Menschen außer Kraft setzen. So wird das Bankkundengeheimnis zum Beispiel durch steuerrechtliche Bestimmungen aber auch durch Informationspflichten im Rahmen von Strafprozessen oder Zivilprozessen außer Kraft gesetzt.

Insbesondere steuerrechtliche Regelungen, nach denen Banken zur Erteilung von Auskünften über finanzielle Verhältnisse ihrer Kunden verpflichtet sind, führen immer wieder zu öffentlichen Diskussionen. Finanzbehörden sind zum Beispiel berechtigt, von Amts wegen gewisse Sachverhalte zu prüfen, wenn sie im Zusammenhang mit steuerlichen Verpflichtungen stehen. Banken sind zudem verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, wenn Ermittlungen der Finanzbehörden bei den Steuerpflichtigen nicht erfolgreich verlaufen. Damit haben Finanzbehörden erhebliche Befugnisse für den Eingriff in das Bankkundengeheimnis.

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