Bankenaufsicht

Bankenaufsicht: Geschichte und Aufgaben

Die Bankenaufsicht wird in Deutschland unter anderem durch die Bundesbank sicher gestellt. Die Aufsicht über den Finanzsektor wurde in den 30er Jahren eingerichtet und aktuell an das europäische Recht angepasst. Welche Aufgaben die Behörde wahrnimmt, erfahren Sie mit unseren Informationen.

Bankenaufsicht: Die Fakten

Die Bankenaufsicht ist eine staatliche Aufsicht über den Finanzsektor. Zu den Aufgaben der Bankenaufsicht gehört die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Bankgeschäften und des Finanzdienstleistungssektors. In Deutschland wird die Aufsicht über den Finanzsektor von zwei Stellen wahrgenommen: der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und der Deutschen Bundesbank. Beide Einrichtungen teilen sich die Bankenaufsicht. Dabei übernimmt die Bundesbank die Auswertungen von Kreditinstituten, die regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeiten einreichen.

In Deutschland wird der Finanzsektor seit den 30er Jahren durch eine staatliche Aufsicht überwacht. Auch in anderen Ländern wie der Schweiz werden die Kreditinstitute von einer landestypischen Aufsicht kontrolliert. Eine umfassende Überarbeitung der gültigen Grundsätze für die Finanzwirtschaft erfolgte Mitte der 80er Jahre. Später wurden die Richtlinien dann immer weiter an das neue europäische Recht angepasst. Mit dieser Novellierung wurde vor allem der freie Verkehr von Finanzdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Die BaFin entstand als Bundesdienstleistungsaufsicht im Jahr 2002 aus dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen und den Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapierhandel. Mit der Finanzkrise ab 2007 ist die Kontrolle des Finanzsektors wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch in Deutschland mussten Institute notverstaatlicht werden.

Die Geschichte der Bankenaufsicht

Die große Weltwirtschaftskrise und die Bankenkrise ab 1929 machten die Einrichtung staatlicher Aufsichtsstellen über den Finanzsektor notwendig. Als negativer Höhepunkt ging hier der Schwarze Freitag in die Geschichte der Börse ein: Der Zusammenbruch der amerikanischen Börse war einer der Auslöser der schweren Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt galt für deutsche Banken mit Ausnahme vereinzelter Aufsichten noch eine weitreichende Gewerbefreiheit.

Im Jahr 1934 trat das Reichsgesetz über das Kreditwesen in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der Grundstein für das Kreditwesengesetz in Deutschland gelegt. Die Neufassung des Kreditwesengesetzes trat 1962 in Kraft. Als Aufsichtsbehörde über den Finanzdienstleistungssektor wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geschaffen. Die neue Bankenaufsicht kontrollierte zu Beginn der 60er Jahre etwa 13.000 Banken mit rund 18.000 Zweigstellen. Im Jahr 2002 belief sich die Zahl der deutschen Kreditinstitute hingegen nur noch auf 2.600 Banken mit 51.000 Zweigstellen.

Seit den 60er Jahren wurde das Kreditwesengesetz mehrfach überarbeitet. Seit 2002 wird die Bankenaufsicht durch die neue BaFin sicher gestellt, die aus dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und den Aufsichtsämtern für den Wertpapierhandel hervor gegangen ist.

Bankenaufsicht: Die Aufgaben

Die Bankenaufsicht wird in Deutschland auf Grundlage verschiedener Gesetze wie dem Kreditwesengesetz und dem Bundesbankgesetz sicher gestellt. Die staatliche Überwachung des Finanzsektors bezieht sich schwerpunktmäßig auf Neugründungen von Banken und der Kontrolle des operativen Geschäfts der Finanzinstitute.

Banken benötigen in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Hierzu muss Eigenkapital in ausreichender Höhe vorliegen. Alle Kreditinstitute müssen durch zwei Geschäftsführer geleitet werden, die eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können. Banken in Neugründung müssen für die Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz weiterhin einen Geschäftsplan vorlegen.

Die Bankenaufsicht kontrolliert auch die operativen Geschäfte der deutschen Kreditinstitute. Hierbei ist ein ausreichender Eigenkapitalanteil zur Deckung von Ausfallrisiken nachzuweisen. Neben den Eigenmitteln der Bank werden auch die Liquidität der Institute hohe Anforderungen gestellt: Eine ausreichende Zahlungsfähigkeit muss gewährleistet werden. Das Risikomanagement einer Bank wird auch durch die 2006 novellierte Solvabilitätsverordnung sicher gestellt. Hier werden unter anderem die Kreditrisikoregelungen für Finanzinstitute definiert. Mit der Solvabilitätsverordnung werden Teilbereiche der Eigenkapitalvorschriften Basel II abgedeckt.

Die Prüfung der operativen Geschäftsfälle wird auf Basis von Jahresabschlüssen, Monatsausweisen und Prüfungsberichten der Banken vorgenommen.

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