Autoversicherung
Keine Fahrt ohne Versicherung
Grundlagen zur Autoversicherung in Deutschland
In Deutschland wird bei der Autoversicherung zwischen einer Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterschieden. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt bei Verschulden des Versicherungsnehmers den Schaden des Unfallgegners. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Versicherungsschutz besteht in Deutschland keine Möglichkeit, ein Fahrzeug anzumelden. Im Fall eines Verlusts des Versicherungsschutzes erlischt auch die Betriebserlaubnis, das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung nicht zwingend notwendig. Eine solche Versicherung ersetzt den Schaden am eigenen Auto, soweit er nicht durch einen bekannten Dritten verursacht wurde. Im Bereich der Kaskoversicherung gibt es die Sparten Voll- und Teilkasko. Die Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung führt zu keiner Rückstufung im Schadensfall. Allerdings tritt die Teilkaskoversicherung nur bei unverschuldeten Schäden, wie beispielsweise Steinschlag und Diebstahl ein.
Bei selbst verursachten Schäden kann die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Allerdings führt eine Inanspruchnahme der Vollkasko- ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung zu einer Rückstufung. Dadurch wird der Versicherungsnehmer in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Da der Beitrag zur Autoversicherung jedoch nicht nur vom Autotyp, sondern auch von Schadenfreiheitsklasse und der Regionalklasse abhängig ist, ist eine Rückstufung immer mit höheren Beiträgen verbunden. Aus diesem Grund kann es bei kleineren Schäden sinnvoller sein, den Schaden selbst zu regulieren.
Der Anbietervergleich bei einer Autoversicherung
Obwohl in Deutschland zumindest im Bereich der Haftpflichtversicherung eine generelle Versicherungspflicht besteht, unterliegt es der Entscheidung des Versicherungsnehmers, bei welcher Gesellschaft er einen Vertrag abschließt. Oft ist es durch einen Vergleich möglich, jährlich mehrere Hundert Euro zu sparen. Neben dem Preis ist bei einem Vergleich der verschiedenen Angebote zur Autoversicherung auch die Höhe Rückstufung im Schadensfall zu beachten.
Allerdings gestaltet sich ein Autoversicherungsvergleich häufig recht schwierig. Im Bereich der Haftpflichtversicherung sind die Versicherungsleistungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben annähernd gleich, bei der Kaskoversicherung hingegen unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Gesellschaften zum Teil erheblich. Aus diesem Grund sollte bei einem Vergleich der Autoversicherung nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf den Leistungsumfang geachtet werden.
So sollten beispielsweise nur Angebote mit einer Neuwertentschädigung im Kaskofall berücksichtigt werden. Bei einer Altwertentschädigung wird für einen bereits abgenutzten Reifen nur ein anteiliger Preis erstattet. Neben der Neuwertentschädigung sollten auch die Bereiche Marderschäden, sowie Unfälle mit Tieren berücksichtigt werden. Preiswerte Versicherung schließen zumeist Schäden aufgrund eines Marderbisses aus. Ebenso greift ihre Leistung im Teilkaskoschadensfall auch nur bei Kollisionen mit Wildtieren. Jeder Zusammenstoß mit einem Huftier, wie beispielsweise einer Kuh, kann in einem solchen Fall nur über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Diese Regulierung wäre wiederum mit der Hochstufung und der daraus resultierenden höheren Prämie verbundenen.
Möglichkeiten der Beitragssenkung bei der Autoversicherung
Grundsätzlich bieten sich bei der Autoversicherung verschiedene Möglichkeiten der Beitragssenkung an. Die einfachste Möglichkeit ist der Vergleich der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Gesellschaften. Zusätzlich besteht aber vor allem im Bereich der Kaskoversicherung die Möglichkeit, durch verschiedene Vereinbarungen den Beitrag zu senken. Einer der effektivsten Wege der Beitragsreduzierung stellt die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Kaskoschadensfall dar. Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Bereich der Vollkasko einen Selbstbehalt von etwa 300 bis maximal 1.000 Euro zu wählen. Bei der Teilkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro als Richtwert anzusehen. Ein höherer Selbstbehalt sollte jedoch nur in Ausnahmefällen gewählt werden, da die Schadenssumme bei einer Teilkaskoversicherung nur selten einen Betrag von über 1.000 Euro erreicht.
Neben der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bieten vielen Versicherungsgesellschaften auch einen Nachlass bei einer Werkstattbindung im Kaskoschadensfall an. Je nach Versicherer kann dieser Rabatt etwa bis zu 20 Prozent betragen.
Außer diesen Nachlässen werden häufig auch Rabatt aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oder zu einem Unternehmen gewährt. Zudem können auch risikominimierende Sachverhalte wie beispielsweise die Abstellung des Fahrzeuges in einer Garage den Beitrag reduzieren. Eine weitere Möglichkeit der Ersparnis stellen Kombitarife dar, diese sind an einen zweiten Vertrag mit der Gesellschaft gebunden.
Weitere Informationen
- Autoschutzbrief(vorheriger Artikel)
- Fahranfänger(nächster Artikel)
Sind Sie auf der Suche nach einer günstigen Autoversicherung? Dann sollten Sie neben dem Preis, aber auch die Leistungen genau vergleichen, oft gibt es versteckte Kosten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.