Rabattübertragung in der Autoversicherung
Tipps und Hinweise
Voraussetzungen zur Rabattübertragung
Wer bei der Autoversicherung keinen Unfall verursacht, erhält in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kfz-Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Je länger die schadenfreie Zeit andauert, desto höher ist der von der Versicherung gewährte Rabatt. Auf diese Weise kann sich der ursprüngliche Versicherungsbeitrag auf 30 Prozent verringern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in der Autoversicherung die Rabattübertragung erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Rabattübertragung nur auf bestimmte Personen vorgenommen werden kann, die in einem bestimmten Verhältnis zum Versicherungsnehmer gestanden haben. Dazu zählen z.B. Ehepartner, Lebensgefährten oder Verwandte 1. Grades. Die Übertragung der Schadenrabatte muss schriftlich bei der Versicherung auf einem speziellen Formular erfolgen. Zudem ist der Übertrag nur innerhalb von sechs Monaten nach der Vertragsbeendigung des alten Rabattinhabers möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rabattempfänger den Kfz mit den zu übertragenden SF-Klassen auch regelmäßig gefahren haben muss. Da die Rabattübertragung teilweise recht unterschiedlich gehandhabt wird, empfiehlt sich vor dem Vertragsschluss die Nachfrage beim Unternehmen.
Autoversicherung: Rabattübertragung mit Bedingungen
Für die Rabattübertragung gelten bei den Autoversicherungen weitere Bedingungen. Der Rabattempfänger kann nur die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) übernehmen, die er auch selbst hätte erreichen können. Wer z.B. seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann maximal drei schadenfreie Jahre übernehmen und wird somit in die SF-Klasse 3 eingestuft. Aus diesem Grund verlangen die Kfz-Versicherungen bei der Übertragung die Kopie des Führerscheins.
Ein einmal übertragener Rabatt kann nicht mehr rückübertragen werden. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man die Rabattübertragung vornimmt oder ob die angesammelten SF-Klassen nicht noch gebraucht werden. Die Übertragung kommt nur für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko in Betracht, da es in der Teilkaskoversicherung keine SF-Klassen gibt.
Da sich die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung unterscheiden, empfiehlt sich eine Vorab-Prüfung. Nur so ist sichergestellt, dass für das Auto keine überhöhte Versicherungsprämie anfällt.
Weitere Rabatte bei der Autoversicherung
Neben der Möglichkeit, die SF-Klassen eines anderes Versicherungsnehmers zu übernehmen, bieten die Versicherer zahlreiche weitere Rabatte an. Dazu zählen z.B.:
- Einzelfahrer-Rabatt,
- Fahrerkreis-Rabatt,
- Garagen-Rabatt,
- Hausbesitzer-Rabatt,
- Lady-Rabatt,
- Wenigfahrer-Rabatt.
Zusammen mit der geringeren SF-Klasse reduzieren die dargestellten Rabatte den Beitrag der Kfz-Versicherung deutlich. Dabei sollten die Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung andernfalls die Regulierung verweigern oder reduzieren oder rückwirkend einen 100-Prozent-Zuschlag auf die Versicherungsprämie verlangen.
Weitere Informationen
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