Kündigungsfrist für Autoversicherung

Kündigung bis 30. November

Bei den Kfz-Versicherungen gibt es Preisunterschiede von bis zu 60 Prozent. Ein Versicherungswechsel ermöglicht jährliche Einsparungen von bis zu 700 Euro. Allerdings muss die Kündigungsfrist zur Autoversicherung eingehalten werden.

Kündigungsfristen zur Autoversicherung beachten

Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist ratsam, wenn durch den Versicherungswechsel Einsparungen erzielt werden können. Die Kündigungsfrist zur Autoversicherung hängt davon ab, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorgenommen wird.

Folgende Fristen sind einzuhalten:

  • 30. November bei einer ordentlichen Kündigung,
  • 1 Monat nach Erhalt des Schreibens im Falle einer Beitragserhöhung.

In jedem Fall muss der Versicherungsnehmer eine schriftliche Kündigung bei der Gesellschaft einreichen. Wer sicher gehen will, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, sollte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden. Nur so erhalten Sie einen schriftlichen Beleg über den rechtzeitigen Zugang beim Versicherer.

Das Kündigungsschreiben sollte sämtliche Informationen zum Versicherungsvertrag enthalten. Dazu zählen Name, Anschrift und Versicherungsnummer sowie das amtliche Kfz-Kennzeichen des Autos.

Informationen zur Kündigungsfrist der Autoversicherung

Jeder Autofahrer kann seinen Vertrag bis zum 30. November eines Jahres ordentlich kündigen. Allerdings sollte man zunächst im Versicherungsschein prüfen, wann der Schutz abläuft. Im Regelfall wird das Ende des Versicherungsjahres mit dem Kalenderjahr zusammenfallen, auch bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr nach dem teureren Kurztarif abgerechnet werden kann, sofern man den Vertrag kündigt.

Die Kündigungsfrist der Autoversicherung bei einer Beitragserhöhung beträgt einen Monat nach Erhalt des Schreibens über die Prämienerhöhung. Die Sonderkündigung darf übrigens auch vorgenommen werden, wenn sich die Versicherungsbedingungen oder Typ- und Regionalklasse ändern.

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Tipps zu Kündigungsfristen

Vor der Kündigung sollte man sich Gedanken über eine neue Autoversicherung machen. Vor allem bei einem Vorschaden muss die neue Gesellschaft die Kaskoversicherung nicht annehmen. Nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine Annahmeverpflichtung. Um nicht ohne Versicherungsschutz da zustehen, sind der vorherige Vergleich und die Anfrage bei verschiedenen Gesellschaften zu empfehlen.

Mit der Abmeldung eines Kfz endet übrigens der Versicherungsvertrag automatisch. Die Autoversicherung für das neue Kfz kann frei gewählt werden. Auch bei einem Schadenfall besteht bis zu einem Monat nach Regulierung ein Kündigungsrecht. Allerdings sollte man in diesem Fall die Versicherungsmöglichkeiten vorab überprüfen.Der Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer startet nach einer Kündigung übrigens immer am 1. Januar des Folgejahres. Damit besteht für den Versicherungsnehmer ein nahtloser Versicherungsschutz.

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