Auslandsüberweisung

Informationen zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Eine Auslandsüberweisung ist eine Überweisung an Personen, deren Konten nicht in Deutschland, sondern im Ausland geführt werden. Grundsätzlich stellen Auslandsüberweisungen kein Problem mehr dar, denn die Banken können weltweit Zahlungen ausführen.

Um Auslandsüberweisungen tätigen zu können ist jedoch die internationale Bankleitzahl (BIC-Code) sowie die Kontonummer nötig. Diese Bankdaten können vom Empfänger angefordert werden, der diese, sofern sie nicht bereits vorliegen, bei seiner Bank erfragen kann.  Im Bereich der Auslandsüberweisung sind jedoch Überweisungen innerhalb der EU sowie Überweisungen an Empfänger außerhalb der EU zu unterscheiden.

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Auslandsüberweisung innerhalb der EU

Überweisungen an Empfänger, die ihre Konten bei Banken innerhalb der EU führen, werden als EU-Standardüberweisung oder einfach als EU-Überweisung bezeichnet. Seit Anfang 2008 können Kontoinhaber in Deutschland für Überweisungen in EU-Länder sowie für Überweisungen nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz die so genannte SEPA-Überweisung nutzen.

Mit ihr sind EU-Überweisungen nun ebenso wie Inlandsüberweisungen standardisiert und können binnen drei Werktagen ausgeführt werden. Sofern die Banken die Überweisung nicht innerhalb dieser Frist sicherstellen können, haben Überweisende die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen die Bank geltend zu machen. Diese entfallen jedoch, sollte es sich um einen Fehler des Kunden handeln.

Auch die Kosten für die SEPA-Überweisung dürfen nicht höher sein als bei einer standardisierten Inlands-Überweisung. Sofern für die Inlandsüberweisung keine Gebühren fällig werden, sind auch SEPA-Überweisungen kostenfrei. Genauere Informationen hierzu bietet das Preis-Leistungsverzeichnis der Banken. Die Ausführung der Überweisung erfolgt hier ausschließlich in Euro und darf einen Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Bei Beträgen ab 12.500 Euro müssen die Banken eine Meldung an die Bundesbank im Rahmen der Meldebestimmungen nach der Außenwirtschaftsverordnung vornehmen.

Die Ausführung der SEPA-Überweisung ist sowohl beleghaft als auch über das Onlinebanking möglich. Für die beleghafte Überweisung bietet die Hausbank spezielle Vordrucke, die denen der Inlandsüberweisung gleichen. Wichtigster Unterschied ist jedoch, dass hier die einheitliche europäische Kontonummer (IBAN-Nummer) genutzt werden muss. Viele Banken haben ihre Kunden bereits über diese Kontonummer informiert und drucken sie gemeinsam mit der deutschen Kontonummer auf die Kontoauszüge. Neben der IBAN-Nummer wird weiterhin der BIC-Code, die internationale Bankleitzahl des Empfängers, benötigt.

Sind alle Angaben vollständig, kann die Überweisung bei der Bank abgegeben werden, die diese dann kurzfristig ausführt. Für falsche Daten haftet allein der Kontoinhaber. Bei der Onlineübweisung hingegen können Kontoinhaber die notwendigen Daten der SEPA-Überweisung direkt online eingeben und ausführen lassen.

Überweisungen außerhalb der EU

Die Überweisung an Konten außerhalb der EU ist im Vergleich zur SEPA-Überweisung noch nicht standardisiert, so dass diese Überweisungen nicht über das Onlinebanking abgewickelt werden können. Die Überweisung kann deshalb nur mit Hilfe eines von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen.

Für die Ausführung der Überweisung außerhalb der EU sind ebenso wie für Inlands- und SEPA-Überweisungen wichtige Angaben notwendig. Hierzu gehört natürlich die Bankverbindung des Empfängers, die idealer Weise als IBAN-Nummer sowie BIC-Code angegeben wird. Sollten die Angaben nicht vollständig vorhanden sein, gibt es auch die Möglichkeit, den Namen des Empfängers, dessen Anschrift sowie die Anschrift der Empfängerbank anzugeben. Sofern möglich, wird die Bank diese Daten dann vervollständigen, um eine ordnungsgemäße Gutschrift der Geldbeträge zu ermöglichen. Für diesen Service werden jedoch nicht selten Zusatzgebühren, so genannte Repair-Gebühren, fällig. Die Mitarbeiter der Banken sind jedoch häufig beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Auch bei der Auslandsüberweisung außerhalb der EU ist eine Meldung an die Bundesbank ab 12.500 Euro nötig. Diese Meldung entfällt jedoch, wenn die Zahlungen lediglich Wareneinfuhren betreffen.

Die Gesamtkosten einer Auslandsüberweisung außerhalb der EU sind nicht standardisiert und somit abhängig von der jeweiligen Bank. Die genauen Kosten sind daher sehr unterschiedlich, sie sind vor allem abhängig vom Betrag, der überwiesen wird. Von den deutschen Instituten werden dabei zwischen 8-15 Euro berechnet.

Zusätzlich zu den Gebühren der deutschen Banken fallen weiterhin Gebühren der Empfängerbank im Ausland an. Diese Kosten sind wiederum sehr unterschiedlich, eine Nachfrage bei der Bank gibt Klarheit.

Welche Kosten für den Auftraggeber der Überweisung, also den Kontoinhaber in Deutschland, anfallen, ist abhängig von der Entgeltregelung, die direkt auf dem Formular der Auslandsüberweisung angegeben werden kann. Wird die Regelung „OUR“ gewählt, trägt der Überweisende alle Kosten, sowohl die Kosten seiner Bank in Deutschland als auch die Kosten der Empfängerbank im Ausland. Bei der Vereinbarung „BEN“ hingegen trägt der Empfänger alle Kosten, dies sollte jedoch vorher mit dem Empfänger des Geldes besprochen werden. Die Regelung „SHARE“, die in der Praxis am häufigsten genutzt wird, bedeutet eine Teilung der Kosten, so dass der Überweisende lediglich die eigenen Kosten trägt.

Die Dauer einer Auslandsüberweisung ist abhängig vom jeweiligen Empfängerland. Sind für Überweisungen ins EU/EWR-Ausland eine Frist von fünf Tagen vorgesehen, gibt es diese Fristen ins nichteuropäische Ausland nicht. Überweisungen sind hierbei in der Praxis aber meist nach 5-7 Arbeitstagen verbucht. Da verbindliche Aussagen zu den Ausführungsterminen fehlen, kann die Bank auch nur schwer haftbar gemacht werden, wenn die Zahlung verspätet beim Empfänger eintrifft. Für vom Kunden selbst verschuldete Fehler haftet die Bank ohnehin nicht. 

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