Auslandskrankenversicherung
Schutz auf Reisen: Rücktransport und Notfallbehandlung
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung überhaupt nötig?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) garantiert in allen EU-Staaten eine Grundversorgung im ambulanten Bereich. Gibt es besondere Sozialversicherungsabkommen, übernimmt die GKV auch einen Teil der Krankenhauskosten. Wichtig: Erstattet wird nur ein Betrag, der auch bei einer inländischen Behandlung angefallen wäre. Ist die Behandlung im Ausland teurer, muss der Versicherte die Differenz selbst begleichen.
Daher lohnt sich bereits eine Auslandskrankenversicherung, wenn ein Urlaub innerhalb der EU ansteht. Erst recht unverzichtbar wird sie, sobald die Reise in Länder außerhalb der EU führt – oder in Länder wie Ägypten oder Thailand, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dann haben Sie keinerlei Ansprüche an die GKV, wenn Sie im Urlaub krank werden. Ebenso gilt: Die GKV finanziert keinen kostspieligen Krankentransport in die Heimat.
Eine Auslandskrankenversicherung schließen Sie für ein Jahr ab, die Police verlängert sich automatisch in den Folgejahren. Ab bereits sechs Euro können sich Einzelpersonen versichern, im Rentenalter müssen Sie mit Alterszuschlägen rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung für Familien gibt´s ab 15 Euro. Viel Geld müssen Sie also nicht ausgeben, um sich für den Krankheitsfall im Ausland zu versichern. Umso wichtiger ist der Blick in die Vertragsbedingungen: Ein paar Worte mehr oder weniger, und schon sieht Ihr Versicherungsschutz ganz anders aus.
Worauf sollte man bei der Auslandskrankenversicherung achten?
Lesen Sie hier, worauf Sie bei einer Auslandskrankenversicherung achten sollten:
- Transportkosten: Sie haben auf Sri Lanka einen schweren Verkehrsunfall, ein komplizierter Schädelbruch lässt sich am besten in einem deutschen Krankenhaus behandeln. Ein aufwendiger Heimflug wird nötig: Ein spezielles Ambulanzflugzeug übernimmt den Transport, ein Arzt ist mit an Bord. Sie sind wieder glücklich zu Hause – und bekommen eine gesalzene Rechnung: Mehrer 10.000 Euro kostet ein solcher Transport, Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt von diesen Kosten keinen Cent.
Ein Fall für die Auslandskrankenversicherung: Sie bezahlt die Transportkosten, wobei es aber sehr auf den Wortlaut der Versicherungsbedingungen ankommt. Bestimmte Auslandskrankenversicherungen erbringen diese Leistung nur, wenn sie „medizinisch notwendig“ ist. Das bedeutet: Sollten Sie vor Ort gut untergebracht sein und alle nötigen Behandlungen erhalten, besteht keine Notwendigkeit, Sie nach Hause zu holen. Wenn Sie trotzdem auf eine Behandlung in Deutschland wert legen, sollten Sie im Vertrag auf diese Formulierung achten: Ein Rücktransport ist möglich, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Dann können Sie schon viel früher die Rückreise antreten. - Vorerkrankungen: Bei dieser Frage lohnt sich besonders der Blick ins „Kleingedruckte“, denn einige Auslandskrankenversicherungen kommen ihren Kunden sehr entgegen. Da heißt es klar in den Bedingungen: Die Behandlung im Ausland wird nicht bezahlt, wenn sie geplant war, etwa bei einem Aufenthalt in einem Schweizer Lungensanatorium. Oder: Ihr Arzt hat vorausgesagt, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit im Urlaub krank werden. In allen anderen Situationen übernehmen diese Auslandskrankenversicherungen Ihre Behandlungskosten. Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Weniger kundenfreundlich sind andere Auslandskrankenversicherungen: Eine Schwangerschaft wird oft wie eine „Vorerkrankung“ behandelt. Kommt es im Urlaub zu einer Frühgeburt oder anderen Komplikationen, gibt es keinen Versicherungsschutz für Mutter und Kind. Der springende Punkt ist: Eine Krankheit muss am Urlaubsort „akut“, „unvorhergesehen“ und „unerwartet“ auftreten. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie ein halbes Jahr vor Ihrem Urlaub einen Bandscheibenvorfall hatten. Haben Sie jetzt im Ausland Probleme mit dem Rücken, verweigern manche Auslandkrankenversicherungen die Übernahme der Kosten. Oder Sie leiden an einer chronischen Krankheit: Ein Krebspatient muss damit rechnen, dass die Auslandskrankenversicherung alle Behandlungen aus dem Versicherungsschutz ausschließt, die im Zusammenhang mit dieser Krankheit stehen. Ein Beinbruch bleibt aber versichert. - Dauer des Versicherungsschutzes: Jahresverträge sind ein übliches Modell für die Auslandskrankenversicherung. Auf diese Weise sind alle Reisen innerhalb des Jahres versichert, wobei in der Regel gilt: Der einzelne Aufenthalt im Ausland darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Wer mehr Zeit auf Reisen verbringen will, muss dafür einen speziellen Vertrag mit seiner Auslandskrankenversicherung abschließen. Je länger die Zeit im Ausland ist, desto teurer wird die Auslandskrankenversicherung.
Ein Beitrag von Ingo Leipner
Weitere Informationen zur Auslandskrankenversicherung
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