Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Was im Schadenfall gezahlt wird

Die Auslandskrankenversicherung umfasst in der Regel folgende Leistungen:

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen,
  • einfache Zahnfüllungen und einfache Reparaturen von Zahnersatz,
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste,
  • ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat,
  • Überführungskosten im Todesfall bis zu 10.000 EUR oder Bestattungskosten im Ausland.

Es existieren folgende Arten von Auslandskrankenversicherungen:

Kurzfristige Auslandskrankenversicherung

Für eine Aufenthaltsdauer bis zu sechs Wochen. Die Versicherung bezieht sich auf eine einzige Reise, die während der Vertragslaufzeit stattfindet.

Mittelfristige Auslandskrankenversicherung

Für eine Aufenthaltsdauer bis zu zwölf Monaten. Diese Vertragsvariante deckt alle Auslandsreisen ab, die der Versicherte während der einjährigen Laufzeit unternimmt. Die Höchstdauer pro Reise ist meist auf 42 Tage begrenzt.

Langfristige Auslandskrankenversicherung

Für eine Aufenthaltsdauer von ein bis fünf Jahren. Diese Vertragsform ist für Personen vorgesehen, die sich aus beruflichen Gründen oder wegen ihrer Ausbildung längere Zeit im Ausland aufhalten.

Aufwendungen für Untersuchungen oder Behandlungen, zu deren Zweck die Auslandsreise angetreten wurde oder bei denen feststand, dass sie während der Reise erfolgen würden, werden nicht übernommen.

Weitere Informationen zur Auslandskrankenversicherung