Gründe für die Auslandskrankenversicherung

Warum man eine Auslandskrankenversicherung abschließen sollte

Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt nur Leistungen, wenn das Aufenthaltsland der Europäischen Union angehört oder ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik geschlossen hat. Aufwendungen für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland werden von der GKV grundsätzlich nicht übernommen.

Ergänzung des privaten Krankenversicherungsschutzes

In der privaten Krankenversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Europa. Bei außereuropäischen Aufenthalten ist der Versicherungschutz eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen.

Für privat Versicherte kann der Abschluss einer Auslandsreise-krankenversicherung zudem sinnvoll sein, um

  • im Ausland keinen Selbstbehalt zu haben,
  • trotz einer Erkrankung im Ausland die Beitragsrückerstattung zu erhalten,
  • Ersatz für die Aufwendungen eines medizinisch notwendigen Rücktransports zu erhalten, der im versicherten Tarif evtl. nicht enthalten ist.

Berufsbedingter Auslandsaufenthalt

Für Auslandsaufenthalte beruflicher Art empfiehlt es sich, dass der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt (z.B. in Form einer Gruppenversicherung) , da der Versicherungsschutz aus der GKV bzw. PKV nicht oder nur unzureichend besteht.

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