AS-Fonds

Vorsorge mit dem Altersvorsorge-Sondervermögen

Seit 1998 werden von Fondsgesellschaften spezielle Investmentfonds für die Altersvorsorge herausgegeben. Für die AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) gibt es bestimmte gesetzliche Auflagen. Eine staatliche Förderung erfolgt hingegen nicht.

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AS-Fonds als Alternative zur Lebensversicherung

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management hatte mit der Einführung der AS-Fonds das Ziel verfolgt, die Dominanz der Kapitallebensversicherung bei der privaten Altersvorsorge in Deutschland zu durchbrechen. Letztlich konnte jedoch keine steuerliche Förderung durchgesetzt werden. Beiträge in die Vorsorgefonds müssen daher aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden. Die Auszahlungen unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird.

Das Altersvorsorge-Sondervermögen unterliegt im Vergleich zu Investmentfonds strengeren Richtlinien. Dazu zählen u.a., dass mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens investiert werden müssen. Aktien und Beteiligungen dürfen maximal 75 Prozent und Immobilien maximal 30 Prozent ausmachen. Neben der Einmalanlage muss die Investmentgesellschaft auch Sparpläne mit einer Mindestlaufzeit von 18 Jahren bzw. bis zum 60. Lebensjahr anbieten. Nach Ablauf der Anspardauer muss dem Anleger ein Auszahlungsplan angeboten werden. Jedoch kann der Sparer entscheiden, ob das angesammelte Kapital als Einmalbetrag oder in Raten ausgezahlt haben möchte.

Bei AS-Fonds steht die Sicherheit im Vordergrund. Trotzdem kann es zu Wertschwankungen kommen. Ebenso ist ein Teilverlust des Kapitals möglich. Allerdings reduziert sich das Risiko mit zunehmender Laufzeit. Eine Garantieleistung oder -rendite gibt es nicht. Für den Anlageerfolgt ist die Qualität des Fondsmanagements entscheidend.

Anlageschwerpunkte von AS-Fonds

Die Ausrichtung eines AS-Fonds kann spekulativ oder konservativ sein. Auch Mischformen sind möglich. Bei einem spekulativen Investment wird der maximal mögliche Aktienanteil von 75 Prozent voll ausgenutzt. Der Rest wird in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Bei konservativen Fonds wird der Aktienanteil auf dem Mindestsatz von 21 Prozent belassen. Der maximale Immobilienanteil von 30 Prozent wird voll ausgeschöpft. Das restliche Kapital wird in festverzinsliche Anleihen investiert.

Letztlich hat sich das Altersvorsorge-Sondervermögen nie richtig durchsetzen können. So sind in den vergangenen Jahren die Zahl der Fonds und das verwaltete Vermögen rückläufig. Denn vom Aufbau lassen sich die gleichen Effekte mit Mischfonds oder Dachfonds erzielen. Anleger sind bei den letztgenannten Investments an keine gesetzlichen Bedingungen gebunden.

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