Anlegerschutz
Kapitalanlagen vor Spekulationen schützen
Anlegerschutz rückt verstärkt in den Mittelpunkt
Die weltweite Finanzkrise hat das Vertrauen von Anlegern in die Finanzmärkte gemindert und wer sein Kapital gewinnbringend anlegen will, sollte sich verstärkt dem Anlegerschutz widmen. Das sogenannte Aufsichtsrecht wurde vom Gesetzgeber verbessert, um die Risiken an den Finanzmärkten für den privaten Anleger zu reduzieren. Ein verbesserter Anlegerschutz soll eine verbesserte Aufsicht der Märkte gewährleisten und auch das Verhalten der Teilnehmer im öffentlichen Interesse verbessern.
Gesetzesvorhaben beinhalten unterschiedliche Maßnahmen, zu denen im Hinblick auf den Anlegerschutz eine Ausdehnung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes wie auch des Kreditwesengesetzes gehören. Das Schaffen einer speziellen Datenbank über Vertriebsbeauftragte und Anlageberater werden bedeutende Kriterien sein, um einen Anlegerschutz zu gewährleisten. Viele Kapitalanleger gehen nach wie vor zur Hausbank, um ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Bankberater verpflichtet sind, zu erfragen, welcher Zweck mit einer speziellen Geldanlage verfolgt wird. Verbunden damit müssen eingehende Beratungsgespräche sein, die klären, über welches Wissen der Bankkunde über die gewählte Anlageform hat. Kundenberater werden in der Regel auch nach bereits bestehenden Kapitalanlagen fragen, um letztendlich aus all diesen gesammelten Informationen ein aussagekräftiges Profil des Kunden zu erstellen. Basierend auf diesen Informationen wird das individuelle Gefahrenpotenzial ausgewertet und es muss laut Gesetzgeber eine entsprechende Risikoaufklärung bezüglich einer Anlage durchgeführt werden.
Gesetzgeber regelt Anlegerschutz durch Bankberatung
Bankberater dürfen nicht nur Anlageprodukte verkaufen, sondern haben auch spezielle Pflichten ihren Kunden gegenüber wahrzunehmen. Wer als unerfahrener Geldanleger sein Kapital beispielsweise für seine Altersvorsorge gewinnbringend investieren will, ist umso mehr auf eine gründliche Beratung und einen Anlegerschutz angewiesen. Bankberater müssen hierbei eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen und ihre anlagebereiten Kunden über drohende Risiken aufklären. Insbesondere, wenn es um Wertpapiere geht, deren Ertragsentwicklung mit einem Verlustrisiko behaftet ist, muss ein Bankberater eine anleger-und anlagegerechte Beratung durchführen.
Wird die Aufklärungspflicht verletzt, muss die Bank in der Regel dafür haften. Aus diesem Grunde nutzen die meisten Banken heute einen speziellen Erfassungsbogen, der ausweist, dass ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt wurde. Mit diesem vom Kunden unterschriebenen Papier ist es Banken möglich, einen Anspruch auf Schadenersatz abzuwehren. Die individuellen Risiken des Kunden fallen größer aus, wenn ihr Bankberater ein Einfirmenvertreter ist. Dieser wird lediglich Bankprodukte einer speziellen Firma anbieten, für die eine Provision gezahlt wird. Ein verminderter Anlegerschutz gilt in der Regel auch bei Vermittlern, die oft für einen Finanzdienstleister arbeiten. Sie leben von Provisionen, die für Vertragsabschlüsse gezahlt werden. Finanzmakler arbeiten mit unterschiedlichen Firmen zusammen und sind nicht auf die Provision eines Anbieters angewiesen. Hier kann der Verbraucher von einem weitaus höheren Schutz profitieren. Verbunden mit den Dienstleistungen eines Maklers sind auch Beratungspflichten.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sichert Anlegerschutz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch unter dem Kürzel BaFin bekannt, hat seit ihrer Gründung im Jahre 2002 die Aufgabe, die Aufsicht über den Wertpapierhandel, Finanzdienstleister, Banken und Versicherer zu übernehmen. Die Bundesanstalt gehört zu den selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Fach-und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums und stellt für jeden Verbraucher unter anderem auch einen besonderen Anlegerschutz dar. Unabhängig vom Bundesetat, kann sich die BaFin aus Umlagen und Gebühren der beaufsichtigten Unternehmen und Institute finanzieren und stellt letztendlich ein bedeutendes Instrument für den erweiterten Verbraucherschutz dar.
Das Ziel der Bundesanstalt ist, ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu gewährleisten, um auch Anlagerisiken zu reduzieren, damit Versicherungsnehmer, Bankkunden wie auch Kapitalanleger davon profitieren können. Etwa 1.900 Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, beaufsichtigen rund 700 Finanzdienstleistungsinstitute, über 2.000 Banken, mehr als 70 Kapitalanlagegesellschaften, zahlreiche Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, um unter anderem einen erhöhten Anlegerschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit der unterschiedlichen Unternehmen im Rahmen einer Solvenzaufsicht. Bedingt durch die umfassende Marktaufsicht wirkt sich das Tätigkeitsfeld dieser Bundesanstalt auch positiv auf Verhaltensstandards aus, um wieder das Vertrauen von Kapitalanlegern in die Märkte herzustellen. Parallel dazu setzt sich die BaFin auch für den Kampf gegen Finanzgeschäfte durch, die unerlaubt betrieben werden.
Weitere Informationen
- Anlagestrategie(vorheriger Artikel)
- Bankgeheimnis(nächster Artikel)