Altersvorsorge Studenten

Rente und Vorsorge im Studium

Auch als Student sollte man sich Gedanken über die Altersvorsorge machen. Denn bereits mit kleinen Beträgen kann man viel erreichen. Möglich macht dies der Zinseszinseffekt. Trotz knappem Budget gibt es für Studenten spezielle Einsteigertarife. Für kostenlose Angebote zur Rentenvorsorge empfehlen wir den Altersvorsorge Vergleich.

Studenten verfügen meist nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Altersvorsorge. Trotzdem sollte man sich bereits in jungen Jahren mit der Rente befassen. Denn der demografische Wandel wird zu massiven Einschnitten im sozialen Sicherungssystem führen.

Studenten in der gesetzlichen Rente

Wer als Student neben dem Studium einen Job ausübt, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann zahlen der Arbeitgeber und Sie als Student den Beitrag an die Rentenversicherung je zur Hälfte vom Bruttoeinkommen.

Im Rahmen eines Mini-Jobs gelten hingegen andere Regelungen. Hier zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Mini-Job gilt eine Beschäftigung, bei der bis maximal 400 Euro monatlich als Entgelt gezahlt werden. Studenten können als Mini-Jobber die Beiträge des Arbeitgebers für die Rente freiwillig aufstocken. Durch die Aufstockung erhöhen sich die Rentenansprüche für Studenten.

Wer als Student zwischen 400,01 und 800 Euro im Monat verdient, zählt zur sogenannten Gleitzone. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden mit einer Formel ermittelt. Der Student zahlt weniger als die normalen Abgaben und erhöht dadurch sein Nettoeinkommen. Auch hier besteht die Möglichkeit, die normalen Rentenabgaben zu zahlen. Dadurch erhöhen sich die gesetzlichen Rentenansprüche. 

Versicherungsfrei in der Rente

Studenten, die ein Praktikum ableisten, welches laut Studienordnung vorgegeben ist, sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie müssen keine Beiträge abführen. Ebenfalls von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rente ausgenommen sind Studenten, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben mit folgenden Vorgaben:

  • Die Arbeitszeit ist von vornherein auf 2 Monate begrenzt oder
  • Die Arbeitszeit beträgt maximal 50 Tage.

Dabei ist es unerheblich, wie viel man verdient.

Versicherungsfrei sind auch die Studenten, die einen Mini-Job ausüben, also weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Trotzdem werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass mehrere Mini-Jobs ausgeübt werden. Werden die relevanten Einkommensgrenzen überschritten, tritt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente ein.

Warum zusätzliche Altersvorsorge?

Der Grund, warum man Studenten eine zusätzliche Altersvorsorge empfiehlt, ist ganz einfach: Wer in jungen Jahren mit der Vorsorge anfängt, muss weniger investieren, um ein großes Vermögen aufzubauen. Der Grund ist der Zinseszinseffekt, bei dem der Zins exponentiell wirkt.

Bereits ab 10 Euro im Monat können Studenten mit der privaten Altersvorsorge beginnen. Die Beiträge können nach dem Studium heraufgesetzt werden. Über den Altersvorsorge Rechner können Sie ein individuelles Angebot anfordern.

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