Alternative Energien

Ratgeber zu alternativen Energien

Alternative Energien werden für die Energieversorgung der Bevölkerung immer wichtiger. Aus diesem Grund fördert die deutsche Bundesregierung erneuerbare Energien durch zahlreiche Maßnahmen.

Alternative Energien als Bestandteil der Energieversorgung

In der industriellen Gesellschaft ist die Energieversorgung ein wichtiger Bestandteil, um den hohen Lebensstandard der Bevölkerung zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, den notwendigen Strombedarf für die heutige aber auch die zukünftige Generation zu sichern.

Aufgrund der begrenzten Ressourcen ist es ein Umdenken in der Energiepolitik zwingend notwendig. Dabei ist es unter anderem die Aufgabe des Staates, die Energieverschwendung in der Bevölkerung zu minimieren und somit den Energieverbrauch zu reduzieren. Hierfür bieten sich verschiedene Maßnahmen an. Als Beispiele hierfür sind Förderprogramme für den Erwerb von energiesparsamen Modellen sowie Sanktionen zu nennen. In diesem Zusammenhang sei auf das Verbot für den Verkauf von herkömmlichen Glühbirnen verwiesen.

Neben der Reduzierung des Energiebedarfs ist es für die Sicherung der zukünftigen Energieversorgung auch notwendig, die Zusammensetzung des Energiemix zu ändern. Dabei sind bewusst alternative Energien zu fördern, da alternative Energien im Gegensatz zu den fossilen Brennstoffen auf Dauer verfügbar sind. Fossile Brennstoffe sind unter anderem Erdöl, Kohle und Erdgas. Zudem sind erneuerbare Energien im Gegensatz zu dem sogenannten Atomstrom sehr sicher und werden deshalb auch durch verschiedene Maßnahmen staatlich gefördert.

Alternative Energien sind keine neuzeitliche Erfindung

Der Begriff alternative Energien gewann in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund liegt die Vermutung nah, dass die alternative beziehungsweise erneuerbare Energie ein neuartiges Phänomen ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da der Mensch bereits seit Jahrhunderten verschiedene erneuerbare Energiequellen nutzt. Als bekannte Beispiele hierfür sind neben den Wind- und Wassermühlen aber auch andere Wasserkraftwerke wie beispielsweise die Staudämme zu nennen.

Wasser und Wind als Formen der alternativen Energiegewinnung werden bereits seit Jahrhunderten eingesetzt. Sie stellten jedoch lange Zeit nur eine Ergänzung zu den fossilen Energieträgern dar. Im Laufe der Zeit wurde die Wind- sowie Wasserenergie jedoch stetig weiterentwickelt und durch andere Formen der erneuerbaren Energien ergänzt. Alternative Energien umfassen deshalb inzwischen folgende Bereiche:

  • Bioenergie
  • Geothermie
  • Solarenergie
  • Wasserenergie
  • Windenergie

Bei all diesen Energieformen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gewinnung und Nutzung. So können beispielsweise mittels der Bioenergiegewinnung Biogas und Biodiesel sowie Pflanzenöle hergestellt werden. Eine ähnliche Vielfalt ist auch bei allen anderen Formen der Energie möglich. Aus diesem Grund wird von einer genaueren Beschreibung aller erneuerbaren Energien abgesehen.

Staatlich geförderte alternative Energien

Um den prozentualen Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix zu erhöhen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren verschiedene Förderprogramme eingeführt. Aus diesen Mitteln können zum Beispiel Wind-, Wasser-, Solar- und Fotovoltaikanlagen angeschafft werden.

Durch die finanziellen Förderprogramme beispielsweise in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen sowie zinsgünstigen Krediten werden alternative Energien auch für Privatpersonen sowie kleinere Unternehmen attraktiv, sodass der Anteil der Anlagen stetig steigt. Die genaue Höhe und Art der Förderung kann von Region zu Region variieren.

Bei kleineren Anlagen ist es dabei möglich, diese erneuerbaren Energien als Ergänzung zum örtlichen Stromnetz zu nutzen oder die benötigte Energie für den Selbstverbrauch sogar vollständig zu erzeugen. Bei sehr großen Anlagen ist es auch denkbar, dass ein Verbraucher beziehungsweise ein Unternehmer mehr Energie gewinnt, als er benötigt. In diesem Fall hat der Betreiber einer alternativen Energieanlage das Recht, die Energie an den örtlichen Netzbetreiber abzugeben. Dabei gilt zu beachten, dass für den Betreiber der alternativen Energieanlage kein Risiko besteht, da ihm die Abnahme des Stroms zu festen Konditionen staatlich garantiert ist.

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