AfA-Tabelle
Die steuerrechtliche Bedeutung der AfA-Tabelle
Bedeutung der AfA-Tabelle
Fast jedes Unternehmen, sei es ein Bäcker, ein Handwerker oder auch ein Kaufmann, benötigt für die Aufnahme seines Geschäftsbetriebes eine gewisse Ausstattung. Aus diesem Grund muss ein Existenzgründer vor der Eröffnung seines Geschäfts bestimmte Gegenstände, wie zum Beispiel einen Computer, einen Schreibtisch oder eine Bohrmaschine erwerben. Da diese Gegenstände jedoch nicht unbegrenzt nutzbar sind, müssen aber auch etablierte Unternehmen regelmäßig ihre vorhandene Ausstattung ersetzen. In den meisten Fällen erfolgt dies jedoch nicht durch Leasing oder Miete, sondern durch den Kauf der benötigten Ausstattung.
Durch den Kauf höherwertiger Wirtschaftsgüter vermindert sich das Umlaufvermögen, also der Kassenbestand oder das Bankguthaben des Unternehmens. Gleichzeitig erhöht sich, zumindest falls die Anschaffung einen bestimmten Anschaffungspreis übersteigt, das Anlagevermögen. Der Gewinn reduziert sich somit nicht.
Da das Wirtschaftsgut jedoch mit der Zeit an Wert verliert, wird das Anlagevermögen gemäß der AfA-Tabelle abgeschrieben. Die Grundlage hierfür bildet die in der AfA-Tabelle angegebene Nutzungsdauer, die vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt wird.
Der Aufbau der AfA-Tabelle
Der Hauptteil der AfA-Tabelle stellt die eigentliche Tabelle dar. Diese unterscheidet in die Spalten Fundstelle, Anlagegüter und Nutzungsdauer in Jahren. Zusätzlich dazu enthält diese Gesetzesgrundlage neben dem Deckblatt jedoch auch noch allgemeine Vorbemerkungen, die bei der Nutzung der Tabelle berücksichtigt werden müssen.
Die AfA-Tabelle sieht grundsätzlich eine sachlogische Gliederung vor. Dies bedeutet, dass Anlagegüter in Gruppen zusammengefasst werden. Dabei gibt es bei den Fundstellen folgende Grobgliederung:
- Unbewegliches Anlagevermögen
- Grundstückseinrichtungen
- Betriebsanlagen allgemeiner Art
- Fahrzeuge
- Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Sonstige Anlagegüter
Zusätzlich zu den genannten Fundstellen erster Ordnung gibt es zum Teil auch untergeordnete Gliederungspunkte, bei denen ebenfalls verschiedene Gruppen zusammengefasst werden. So enthält zum Beispiel der Gliederungspunkt 4.2 10 verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen.
Trotz dieser logischen Gliederung kann sich aufgrund der Vielzahl der Unterscheidungen die Suche nach der Nutzungsdauer etwas schwieriger gestalten. Aus diesem Grund sind im Anhang die Anlagegüter noch einmal alphabetisch geordnet.
Die Abschreibung mit der AfA-Tabelle
Wie bereits erwähnt, können die verschiedenen Vermögensgegenstände unterschiedlich lang genutzt werden. Trotzdem gibt es für alle Produkt des Anlagevermögens einen bestimmten Zeitraum, in der sie üblicherweise eine Nutzung möglich ist. Dieser Zeitraum wird als Nutzungsdauer bezeichnet und ist in der AfA-Tabelle festgehalten. Sie beträgt zum Beispiel für einen PKW 6 Jahre.
Auf der Grundlage dieser Nutzungsdauer würde ein Auto mit einem Anschaffungspreis von 18.000 Euro bei der linearen Abschreibung jährlich 3.000 Euro an Wert verlieren. Da jedoch gerade bei Fahrzeugen in den Anfangsjahren der Wertverlust höher ausfällt, entschieden sich viele Unternehmer für die sogenannte degressive Abschreibung. Diese sieht bei einer gleichbleibenden Nutzungsdauer im Gegensatz zur linearen Abschreibung anfänglich eine höhere und dafür später eine niedrigere Abschreibung vor. Das wiederum führt dazu, dass der Gewinn und somit auch die Steuerschuld in den ersten Jahren geringer ausfallen. Sicherlich auch aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Anwendung der degressiven Abschreibung immer wieder stark eingeschränkt.
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