Abgeltungssteuer Zertifikate
Steuerliche Regeln
Lediglich eingeschränkter Bestandsschutz
Zertifikate haben sich in der jüngsten Vergangenheit steigender Beliebtheit erfreut. Vor allem Indexzertifikate auf Dax, MDax oder TecDax erwiesen sich als quasi steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index. Besitzer von Indexzertifikaten konnten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Anleger, die in Aktien investieren, müssen dagegen die Dividenden versteuern.
Die unter Privatanlegern beliebten Zertifikate kommen bei der geplanten Einführung der Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge lediglich in den Genuss eines eingeschränkten Bestandsschutzes. Die bisherige Einjahresfrist, von der an Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, soll von der Jahresmitte 2009 an nur für Zertifikate gelten, in die Anleger ihr Geld vor dem 14. März dieses Jahres eingezahlt haben.
Zertifikate, die vor diesem Stichtag erworben wurden, genießen einen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass diese Papiere nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei veräußert werden können – auch nach dem 30. Juni 2009. Spekulationspapiere, die nach dem 14. März 2007 erworben und mindestens 1 Jahr gehalten wurden, müssen bis zum 30. Juni 2009 veräußert werden, damit sie Steuerfreiheit genießen.
Für die Zertifikatebranche bedeutet diese Regelung einen empfindlichen Dämpfer. Schließlich wird nun für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft werden, die neue Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und, je nachdem, Kirchensteuer fällig.
Unabhängig vom Kaufzeitpunkt können realisierte Verluste aus Zertifikaten mit allen anderen Gewinnen, die aus Kapitalvermögen stammen, verrechnet werden. Thesaurierende Erträge werden erst bei Veräußerung steuerlich erfasst.
Künftig wird auf die laufenden Erträge sowie die Veräußerungsgewinne der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten. Mit der Abgeltungssteuer werden alle Zertifikate, unabhängig von ihrer Haltedauer, gleich behandelt. Das bedeutet, dass die 12-monatige Spekulationsfrist entfällt und keine Unterscheidung mehr zwischen Finanzinnovationen und Spekulationspapieren gemacht wird.
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