Abgeltungssteuer auf Rürup- und Riester-Rente

Bei der Altersvorsorge mindern Steuern die Erträge. Wer jedoch die Abgeltungssteuer umgehen möchte, hat mit der Rürup- und Riester-Rente zwei staatliche geförderte Produkte zur Verfügung. Informationen zur Vermeidung der Spekulationssteuer bei der Geldanlage.

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Mit Riester-Rente die Abgeltungssteuer umgehen

Klassische Vorsorgesparer zählen seit Einführung der Abgeltungssteuer zu den Verlierern. Jeder Kursgewinn, jede Dividenden- und Zinszahlung wird mit der Abschlagssteuer versehen. Der Zinseszinseffekt schmälert sich dadurch deutlich. Die staatlich geförderte Riester-Rente bietet einen Ausweg. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen Riester-Fondsparplan oder die Riester-Fondsrentenversicherung abschließt. Für die Steuervermeidung gibt es beim "Riestern" verschiedene Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit besteht im "Übersparen" des Riester-Vertrages. Dies bedeutet, dass mehr als die maximal möglichen 4 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Die während der Ansparphase erzielten Erträge sind steuerfrei. Nur die Hälfte der Erträge aus dem überzahlten Anteil muss im Rentenbezug versteuert werden. Da es in der Praxis für die Riester-Anbieter nahezu technisch unmöglich ist, den überzahlten Anteil von dem Riester-geförderten Betrag zu trennen, empfiehlt sich Möglichkeit zwei.

Hierbei schließt der Sparer einen zweiten, ungeförderten Riester-Vertrag ab. Zwar erhält der Einzahler keine staatliche Förderung, die Abgeltungssteuer greift jedoch nicht. Zudem ist im Gegensatz zum geförderten Riester eine Auszahlung zu 100 Prozent möglich. Wer also die Abgeltungssteuer mit der Riester-Rente umgehen und flexibel bleiben möchte, sollte die Variante zwei wählen. Bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung wird der hälftige Ertrag zugrundegelegt. Für den Fall des Rentenbezugs gilt die Ertragsanteilsbesteuerung in Abhängigkeit vom gewählten Rentenbeginn. Einzige Bedingung für den niedrigeren Steuersatz im Rentenbezug: Der Riester-Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahre haben und der Rentenbeginn darf erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Steuereffekt bei Fonds-Riester-Renten

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherungsmantel gewählt werden muss, um der Abgeltungssteuer zu entgehen. Zu beachten ist, dass bei der Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel die Abgeltungssteuer bereits in der Ansparphase greift. Anleger sollten sich also grundsätzlich für die herkömmlich angebotenen Riester-Produkte entscheiden.

Auch Personen wie Selbstständige, die nicht selbst riester-förderberechtigt sind, können einen entsprechenden Vertrag ohne weiteres abschließen und so die Vorteile nutzen.

Rürup-Rente bei Abgeltungssteuer mit Vorteilen

Die seit 2005 angebotene Rürup-Rente bietet ebenfalls die Möglichkeit der Steuerersparnis. Die während der Einzahlungsphase erzielten Erträge werden ebenfalls nicht mit der Abgeltungssteuer belegt. Grundsätzlich gilt bei diesem Produkt, dass ein jährlich wachsender Anteil der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden kann.

Im Gegenzug erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renten in Abhängigkeit vom gewählten Rentenbeginn. Ab 2040 greift der Fiskus dann voll zu. Die Rürup-Rente muss zu 100 Prozent versteuert werden. Der Sparer wird jedoch trotzdem einen Steuerspareffekt erzielen. In der Regel sind die Steuersätze während des Ruhestands deutlich geringer als noch während der Erwerbszeit.

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