Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen

Keine Zinssteuer bei Versicherungen

Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer bei der Geldanlage. Grundsätzlich werden alle Geldanlagen von der Zinssteuer erfasst. Die Abgeltungssteuer greift jedoch nicht bei Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen. Alle Informationen zum Zinsabschlag bei Versicherungen.

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Keine Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen

Seit 2005 gilt bei Lebensversicherungen für die Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Eine steuerfreie Kapitalauszahlung ist seitdem nicht mehr möglich. Sofern eine Lebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nach dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, werden die Erträge zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Erfolgt die Auszahlung davor, müssen die Erträge sogar voll versteuert werden.

Der Gesetzgeber hat explizit keine Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen vorgesehen. Andernfalls hätten die Versicherungsprodukte im Vergleich zu Investmentfonds einen deutlichen Vorteil, weil nur 12,5 Prozent der Erträge der Steuer unterliegen würden. Daher hat sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer nichts bei den Versicherungsprodukten geändert.

Die einzige Ausnahme besteht für den Fall, dass die Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Vertragsjahre aufgelöst wird. Die Kündigung oder der Verkauf eines derartigen Vertrages in den ersten 12 Vertragsjahren löst eine Steuerpflicht bei der Abgeltungssteuer aus.

Informationen zur Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen

Grundsätzlich hat sich durch die Abgeltungssteuer das Verhältnis zwischen Lebensversicherungen und Fonds nicht verschoben. Allerdings genießen fondsgebundene Lebensversicherungen im Vergleich zur direkten Fondsanlage seit 2005 einen kleinen Vorteil. Dividenden und Ausschüttungen werden bei der fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung nicht besteuert. Die Abgeltungssteuer greift erst zum Ablauf der Versicherung. Durch den Zinseszinseffekt kann sich so ein Vorteil der Versicherungsanlage gegenüber der Fondsanlage ergeben.

Allerdings muss man darauf hinweisen, dass die Anfangskosten aufgrund der Zillmerung bei der Lebensversicherung im Vergleich zur Fondsanlage deutlich höher sind.

Welche Anlage aus steuerlicher Sicht zu empfehlen ist, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab. Wir bieten Ihnen daher die kostenlose Suche eines Steuerberaters in Ihrer Nähe an. Nutzen Sie das Kontaktformular "Steuerberater suchen".

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