Abgeltungssteuer auf Immobilienfonds und Immobilien
Informationen zum Steuerprivileg
Abgeltungssteuer auf Immobilien - Die Fakten
Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Die gesetzliche Regelung lautet hier: Gewinne können steuerfrei vereinnahmt werden, sofern die Immobilie mehr als zehn Jahre im Eigentum des Veräußerers war oder selbst genutzt wurde.
Wenn die Immobilie vor dieser Haltefrist verkauft wird, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, das steuerpflichtig ist. Die Grundlage bildet § 23 des Einkommensteuergesetzes, nach dem derartige Verkäufe mit dem individuellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden müssen. Auch in diesem Fall greift die Abgeltungssteuer bei Immobilien nicht. Für Häuser oder Wohnungen, die selbst genutzt werden, gilt keine Haltefrist. Dazu ist es lediglich erforderlich, dass die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren selbst bewohnt wurde.
Bei vermieteten Immobilien müssen Mieteinnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Die Abgeltungssteuer bei offenen Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds gilt hingegen die gleiche gesetzliche Regelung wie bei allen Investmentfonds. Damit gilt die Abgeltungssteuer für offene Immobilienfonds unabhängig von der Haltdauer der Anteile. Die Fonds investieren vor allem in gewerbliche genutzte Objekte. Inländische Mieterträge werden von der Abgeltungssteuer erfasst. Für ausländische Mieteinnahmen erfolgt hingegen eine Ausnahme. Diese werden in der Regel bereits im Ausland besteuert. In Deutschland fallen keine weiteren Steuern an.
Beim Objektverkauf im Ausland erfolgt ebenfalls die Besteuerung vor Ort, so dass für Deutschland Steuerfreiheit gilt. Diese steuerfreien Erträge unterliegen nicht mehr dem so genannten "Progressionsvorbehalt", d.h. sie wirken sich auch nicht auf den persönlichen Steuersatz aus.
Damit gehören Immobilien und Immobilienfonds zu den wenigen Ausnahmen im neuen Steuerkonzept rund um die Abgeltungssteuer und dürften sich in Zukunft wachsender Beliebtheit bei den Anlegern erfreuen.
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