Abgeltungssteuer Fondssparpläne
Geringere Nettorendite durch Steuer
Wie die Abgeltungssteuer Sparpläne belastet
Steuerfreie Gewinne sind mit Wirksamwerden der Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 bei Fondssparplänen nicht mehr möglich. Dadurch, dass der Ratensparer jeden Monat einen kleinen Betrag in Fonds investiert, werden die Kurszuwächse für Anlagen ab 2009 mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt.
Doch trotz der steuerlichen Beeinträchtigungen sind Fondssparpläne für den Altersvorsorgesparer weiterhin interessant. Denn langfristig lassen sich mit Aktienfonds die höchsten Renditen erzielen - auch nach Zahlung der Abgeltungssteuer.
Dazu ein Beispiel: Wer zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, erreicht bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8 Prozent ein Endvermögen von rund 150.000 Euro. Zu den Einzahlungen von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent müsste der Anleger in Zukunft 32.000 Euro von den Kurgewinnnen an das Finanzamt abführen.
Forderungen des BVI für Sparpläne
Der BVI fordert den Gesetzgeber auf, Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, auch dann steuerfrei zu stellen, wenn der Sparplan über den Stichtag fortgeführt wird. Zudem sollte nach Ansicht der Experten der Steuersatz umso geringer ausfallen, je länger der Anleger spart. Auf diese Weise würden die langfristigen Vorsorgesparer weitgehend vor der Steuer geschützt.
Doch dies ist nun vom Tisch. Der Gesetzgeber hat für die "alten" steuerlichen Regelungen den 31.12.2008 als Stichtag gesetzt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt Anteile an Investmentfonds erwirbt, kann die Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmen.
Somit gilt die Abgeltungssteuer ab 2009 auch bei Fondssparplänen, die schon vor diesem Stichtag begonnen wurden. Sie führt dazu, dass für das neu eingezahlte Geld andere Regeln gelten als für die alten Fondsanteile. Für vor dem 31.12.2008 erworbene Fondsanteile gilt nämlich weiterhin die einjährige Spekulationsfrist, ab der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können.
Wenn Anleger später ein paar Fondsanteile verkaufen wollen, geht der Fiskus davon aus, dass die ältesten Anteile zuerst veräußert werden. Wer seine steuerfreien Anteile schonen will, um damit noch weitere steuerfreie Kursgewinne zu machen, sollte 2009 einen neuen Sparplan in einem getrennten Depot eröffnen. Auch Sparpläne, die aus vermögenswirksamen Leistungen (VL) vom Arbeitgeber gespeist werden, sind von der Abgeltungssteuer ab 2009 betroffen.
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