Abgeltungssteuer Aktien und Investmentfonds

Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Aktien und Investmentfonds können als der große Verlierer der Abgeltungssteuer bezeichnet werden. Ab 2009 müssen Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Bisher waren Erträge aus Aktien und Investmentfonds nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.

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Abgeltungssteuer betrifft Aktionäre

Die steuerfreie Vereinnahmung von Kursgewinnen nach Ablauf der Spekulationsfrist gehört bei Aktien der Vergangenheit an. Mit der Abgeltungssteuer müssen Wertpapiere, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, versteuert werden. Die Haltedauer wird dabei nicht mehr berücksichtigt. Egal ob Sie eine Aktie einen Tag oder mehrere Jahre behalten - die Abgeltungssteuer wird einbehalten.

Zudem entfällt ab 2009 das sogenannte Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenzahlungen. Bisher müssen die Ausschüttungen lediglich zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Auf diese Weise haben selbst Anleger mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der für Jahreseinkommen ab 250.000 Euro gilt, Vorteile mit der alten Regelung gegenüber der pauschalen Abgeltungssteuer.

Neben der Streichung von Abzugsmöglichkeiten für die Kosten der Wertpapieranlage sorgt eine weitere Regelung für eine Verschlechterung der Situation für Aktienbesitzer ab 2009. Die Verlustanrechnung bei Aktien wird stark eingeschränkt: Die Steuerschuld kann hier nur gemindert werden, wenn positiven Erträgen Veräußerungsverluste aus anderen Aktiengeschäften gegenüberstehen. 

So warnen Experten bereits vor einer Verschlechterung des Chance-Risiko-Profils von Aktien im Vergleich zu anderen Anlagearten. Volkswirte der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) gehen sogar von einer Annäherung der Nettorenditen von Aktien und Rentenpapieren aus. Langfristig dürfte sich dies nachteilig auf die Aktienkultur in Deutschland aus.

Fonds von Abgeltungssteuer betroffen

Auch bei Investmentfonds soll die neue Steuer greifen. Allerdings wird hier zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden. Fonds, welche die Erträge (z.B. Dividenden) wieder anlegen (thesaurieren) sollen zunächst nicht der Steuer unterliegen. Erst wenn der Anlager die Fondsanteile abstößt und seine Gewinne realisiert, soll der Fiskus zugreifen. Somit wird die Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Bei ausschüttenden Fonds, welche die Erträge direkt im Geschäftsjahr an die Anleger ausschütten, greift der Fiskus zweimal mit 25 Prozent zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Es ist damit zu rechnen, dass ausschüttende Fonds künftig an Beliebtheit verlieren werden.

Eine Beispielrechnung des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) verdeutlicht die Auswirkungen:

Legt ein Sparer (nach dem 1. Januar 2009) jeden Monat 100 Euro in Aktienfonds mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8,3 Prozent an, erreicht er nach 30 Jahren ein Endvermögen von 150.000 Euro. Bislang konnte er mit dem ersparten Geld über 20 Jahre hinweg eine monatliche Rente von 977 Euro finanzieren. Nach Einführung der Abgeltungssteuer muss er jedoch erst mal 31 920 Euro an das Finanzamt überweisen. Die restlichen 118.080 Euro würden dann nur noch für eine Monatsrente von 769 Euro reichen - gut 20 Prozent weniger als nach der alten Regelung. Für die Rendite bedeutet das: Sie sinkt auf 6,83 Prozent.

Fazit zur Abgeltungssteuer

Aktien und Aktienfonds gehören zu den Verlierern der neuen Abgeltungssteuer. Waren bis dato ihre Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, wird von den Veräußerungsgewinnen - unabhängig von der Haltedauer – künftig ein Viertel an das Finanzamt abgeführt. Heftig wirkt sich zudem der Wegfall des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens aus. Bislang unterlagen Veräußerungsgewinne aus Aktien oder Aktienfonds, aber auch Dividendenzahlungen, nur zur Hälfte der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz. Künftig werden auch hier 25 Prozent vom vollen Ertrag fällig.

Schwierig wird es für Fondssparpläne. Denn selbst, wenn die Beträge in breit investierende Fonds fließen, gilt die Steuerfreiheit nur für den Teil, der vor 2009 angespart wurde. Gerade bei diesem langfristigen Sparen wirkt sich die Abgeltungssteuer sehr mindernd auf die Rendite aus. Wer über 30 Jahre jeden Monat 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt, der in deutsche Dividendentitel investiert, kassierte bis dato nach der Ansparphase rund 150.000 Euro. Künftig werden fast 32.000 Euro an Steuern fällig.

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