Pflegestufen
Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
Pflegestufe 1:
Erheblich Pflegebedürftige benötigen wenigstens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen (z.B. Ankleiden, Nahrungsaufnahme).
Pflegestufe 2:
Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfen.
Pflegestufe 3:
Schwerstpflegebedürftige benötigen rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfen.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit muss mindestens für eine voraussichtliche Dauer von sechs Monaten bestehen. Sie wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt.
Für die privaten Krankenversicherer nehmen Ärzte der Medicproof, Gesellschaft für medizinische Gutachten, sowie Pflegefachkräfte die Begutachtungen vor. Um die Einzelheiten der Pflegebedürftigkeit zu klären, kommen der von diesem Dienst beauftragte Arzt oder die Pflegefachkraft in den Wohnbereich des zu Pflegenden.
Zu diesem Zweck wird vorher ein Termin vereinbart. Bei diesem Besuch ist die Anwesenheit der Pflegeperson, der Pflegekraft bzw. des Vertreters der ambulanten Pflegeeinrichtung erforderlich.
Die Ärzte und Pflegefachkräfte von Medicproof beraten den Pflegebedürftigen und seine Helfer auch über mögliche Verbesserungen und Erleichterungen bei der Pflege.
Die privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie für die Zuordnung zu einer Pflegestufe dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung anzuwenden.
Um die Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes sicherzustellen, gelten für privatversicherte Pflegebedürftige die gleichen Leistungen und Leistungsvoraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen je nach dem Grad ihrer Pflege einmal halbjährlich bzw. vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Vertragspflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Diese regelmäßige Einschaltung professioneller Pflegekräfte soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und wird von der Pflegeversicherung zusätzlich bezahlt.
Inhalt
- Seite 1: Private Pflegeversicherung
- Seite 2: Beitrag der Pflegeversicherung
- Seite 3: Höchstbeitrag der Pflegeversicherung
- Seite 4: Wechselmöglichkeiten in der Pflege
- Seite 5: Studenten, Rentner, Schüler
- Seite 6: Pflegestufen in der Pflegeversicherung
- Seite 7: Ambulante Pflege
- Seite 8: Häusliche Pflege
- Seite 9: Stationäre Pflege