Lexikon: Rechtsschutzversicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Rechtsschutzversicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wegen Entzugs, Einschränkungen und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Es besteht auch Versicherungsschutz für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, z.B. wegen einer Fahrtenbuchauflage.