Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich vorzeitig in Altersrente gehe?
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Die Abschläge bleiben für die gesamte Rentenbezugsdauer auch über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus bestehen. Sie wirken sich auch auf die Höhe von Hinterbliebenenrenten aus. Die Rentenminderungen können gegebenenfalls bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Beginnt Ihre Altersrente jedoch erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wird sie im Gegenzug um einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme erhöht.