Lexikon: Kfz-Versicherung
Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.
- Amtliches Kennzeichen
- Annahmezwang / Kontrahierungszwang
- Deckungskarte (früher Doppelkarte)
- Diebstahlersatz
- Eigentümer
- Einzelfahrerrabatt
- Erstzulassung
- Fahranfänger
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugnutzer
- Fahrzeugschein
- Garagenrabatt
- Gefährdungshaftung
- Glasschaden
- Grüne Karte
- Halter
- Herstellerschlüssel (HSN)
- Höhere Gewalt
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Vollversicherung/Kfz-Teilversicherung
- Kraftfahrtunfallversicherung
- Neupreisentschädigung
- Partnerrabatt
- Rabattretter
- Regionalklasse
- Rotes Kennzeichen
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen
- Schadenfreiheitsklasse
- Schadenfreiheitsklasse "Führerscheinregel"
- Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung
- Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen
- Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
- Schutzbrief
- Schwacke-Liste
- Typklasse
- Typschlüssel (TSN)
- Versicherungsschutz Haftpflicht
- Vertragsunterbrechung
- Wenigfahrerrabatt
- Überführungskosten
- Zentralruf der Autoversicherer
- Zubehörteile
- Zweitwagenbesitzer
Schadenfreiheitsklasse
Die Beitragshöhe in der KFZ - Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird durch die Schaden-freiheitsklasse (SF-Klasse) ermittelt. In der letzten Rechnung der Versicherung stehen die Angaben über die SF-Klasse.
Wird ein Zweitfahrzeug erstmals angemeldet, oder meldet der Versicherungsnehmer nach drei Jahren Führescheinbesitz, unter Voraussetzung ausreichender Fahrpraxis, erstmals einen PKW an, entspricht dies ebenfalls der Klasse ½.
Besitzt der Versicherungsnehmer den Führerschein weniger als drei Jahre und meldet erstmals ein Auto an, entspricht dies der Einstufung in die Klasse SF0.
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