Lexikon: Kfz-Versicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Schutzbrief

Normalerweise sind folgende Leistungen in den Schutzbrief einbegriffen:

  • Pannenhilfe am Unfallort,
  • Fahrzeugbergung,
  • Abschleppdienst,
  • Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall - Weiter- bzw. Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung,
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall,
  • Wiederbeschaffung von Ersatzteilen,
  • Krankentransport,
  • Kinderrücktransport,
  • Verstorbenenüberführung,
  • Krankenbesuch.
Es gibt jedoch keine allgemeine gesetzliche Kostenübernahmepflicht jeder dieser Leistungen. Sollte auf eine der Leistungen besonderer Wert gelegt werden, sollte sich der Versicherte bei seiner Gesellschaft vorher genau erkundigen.

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