Lexikon: Kfz-Versicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Kfz-Vollversicherung/Kfz-Teilversicherung

Die Fahrzeugversicherung hat die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des versicherten Kfz und mitversicherter Fahrzeug und Zubehörteile zum Inhalt.

Der Umfang des Versicherungschutzes bestimmt sich danach, ob eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mit bzw. ohne Selbstbeteiligung vereinbart wurde.