Lexikon: Kfz-Versicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Annahmezwang / Kontrahierungszwang

Im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetz ist der Versicherer verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen anzunehmen, außer es liegen folgende Ablehnungsgründe vor:

  • sachliche oder örtliche Beschränkungen (z.B. der Versicherer versichert nur regional oder nur Beamte),
  • der Antragsteller war bereits bei dieser Versicherung und ihm wurde aufgrund von Nichtzahlung der Prämie oder eines Schadens gekündigt,
  • aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtzahlung der Erstprämie der Rücktritt erklärt,
  • der Vertrag wurde aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Drohung angefochten,
  • der Versicherer unterbreitet aufgrund seines Unternehmenstarifs ein abweichendes Angebot.

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