Lexikon: Kfz-Versicherung
Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.
- Amtliches Kennzeichen
- Annahmezwang / Kontrahierungszwang
- Deckungskarte (früher Doppelkarte)
- Diebstahlersatz
- Eigentümer
- Einzelfahrerrabatt
- Erstzulassung
- Fahranfänger
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugnutzer
- Fahrzeugschein
- Garagenrabatt
- Gefährdungshaftung
- Glasschaden
- Grüne Karte
- Halter
- Herstellerschlüssel (HSN)
- Höhere Gewalt
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Vollversicherung/Kfz-Teilversicherung
- Kraftfahrtunfallversicherung
- Neupreisentschädigung
- Partnerrabatt
- Rabattretter
- Regionalklasse
- Rotes Kennzeichen
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen
- Schadenfreiheitsklasse
- Schadenfreiheitsklasse "Führerscheinregel"
- Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung
- Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen
- Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
- Schutzbrief
- Schwacke-Liste
- Typklasse
- Typschlüssel (TSN)
- Versicherungsschutz Haftpflicht
- Vertragsunterbrechung
- Wenigfahrerrabatt
- Überführungskosten
- Zentralruf der Autoversicherer
- Zubehörteile
- Zweitwagenbesitzer
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können in dem Monatszeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist gefahren werden. Der Versicherungsvertrag läuft aber ein Jahr.
Außerhalb des Zulassungszeitraumes besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der Beitrag beträgt je Zulassungsmonat 1/12 der Jahresprämie. Es ist nur jährliche Beitragszahlung möglich.
Beginnt die Versicherung während des Zulassungszeitraums oder endet sie vor dessen Ablauf, wird der Beitrag anteilig für die Zeit des Versicherungsschutzes innerhalb des Zulassungszeitraums berechnet.
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