Lexikon: Kfz-Versicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Ruheversicherung

Wird der Versicherungsvertrag aufgrund einer vorübergehenden Stillegung unterbrochen, hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der bisherigen Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Dabei darf das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden.

Falls vor der Unterbrechung eine Fahrzeug-versicherung (Kasko) bestand, wird auch Kasko-Versicherungsschutz gewährt. Beträgt die Dauer der Unterbrechung mehr als ein Jahr, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne Kündigung.

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