Lexikon: Kfz-Versicherung
Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.
- Amtliches Kennzeichen
- Annahmezwang / Kontrahierungszwang
- Deckungskarte (früher Doppelkarte)
- Diebstahlersatz
- Eigentümer
- Einzelfahrerrabatt
- Erstzulassung
- Fahranfänger
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugnutzer
- Fahrzeugschein
- Garagenrabatt
- Gefährdungshaftung
- Glasschaden
- Grüne Karte
- Halter
- Herstellerschlüssel (HSN)
- Höhere Gewalt
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Vollversicherung/Kfz-Teilversicherung
- Kraftfahrtunfallversicherung
- Neupreisentschädigung
- Partnerrabatt
- Rabattretter
- Regionalklasse
- Rotes Kennzeichen
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen
- Schadenfreiheitsklasse
- Schadenfreiheitsklasse "Führerscheinregel"
- Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung
- Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen
- Schadenfreiheitsrabatt- übertragung (SFR-Übertragung)
- Schutzbrief
- Schwacke-Liste
- Typklasse
- Typschlüssel (TSN)
- Versicherungsschutz Haftpflicht
- Vertragsunterbrechung
- Wenigfahrerrabatt
- Überführungskosten
- Zentralruf der Autoversicherer
- Zubehörteile
- Zweitwagenbesitzer
Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter ist die Person, die von der Zulassungsstelle im Fahrzeugbrief eingetragen ist und für den Gebrauch des Fahrzeuges Rechnung trägt.
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen. Er muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.
