Lexikon: Kfz-Versicherung
Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.
- Amtliches Kennzeichen
- Annahmezwang / Kontrahierungszwang
- Deckungskarte (früher Doppelkarte)
- Diebstahlersatz
- Eigentümer
- Einzelfahrerrabatt
- Erstzulassung
- Fahranfänger
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugnutzer
- Fahrzeugschein
- Garagenrabatt
- Gefährdungshaftung
- Glasschaden
- Grüne Karte
- Halter
- Herstellerschlüssel (HSN)
- Höhere Gewalt
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Vollversicherung/Kfz-Teilversicherung
- Kraftfahrtunfallversicherung
- Neupreisentschädigung
- Partnerrabatt
- Rabattretter
- Regionalklasse
- Rotes Kennzeichen
- Ruheversicherung
- Saisonkennzeichen
- Schadenfreiheitsklasse
- Schadenfreiheitsklasse "Führerscheinregel"
- Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung
- Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen
- Schadenfreiheitsrabattübertragung (SFR-Übertragung)
- Schutzbrief
- Schwacke-Liste
- Typklasse
- Typschlüssel (TSN)
- Versicherungsschutz Haftpflicht
- Vertragsunterbrechung
- Wenigfahrerrabatt
- Überführungskosten
- Zentralruf der Autoversicherer
- Zubehörteile
- Zweitwagenbesitzer
Höhere Gewalt
Man spricht von höherer Gewalt, wenn ein Ereignis von außen - entweder durch elementare Naturkräfte oder durch dritte Personen - herbeigeführt wurde und aufgrund menschlicher Erfahrung und Einsicht nicht vorhersehbar war. Höhere Gewalt könnte beispielsweise eine Steinlawine oder ein Sabotageakt sein.
Sind bei einem Unfall nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, z.B. ein Fußgänger, zu Schaden gekommen, ist die höhere Gewalt nach dem neuen Schadenersatzrecht die einzige Entlastungsmöglichkeit in der Gefährdungshaftung.
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