Lexikon: Kfz-Versicherung

Erklärung und Bestimmung in unserem Lexikon Kfz-Versicherung zu einem Begriff Ihrer Wahl.

Erstzulassung

Als Erstzulassung gilt der Tag, an dem das Fahrzeug das erste mal zugelassen wurde. Die Erstzulassung eines Pkws ist im Fahrzeugschein unter Position 32 angegeben. Ebenso wichtig ist die erste Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer (aus dem Fahrzeugbrief ersichtlich).

Vier Altersklassen werden unterschieden. Der Vertrag wird der Altersklasse zugeordnet, die sich aus der Differenz zwischen der Jahreszahl und dem Monat bei der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer und der Jahreszahl und dem Monat der Erstzulassung des PKW ergibt.

Entsprechend der Altersklasse werden Nachlässe gewährt bzw. Zuschläge erhoben. Fehlen die Angaben der Erstzulassung und/oder der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages, wird die Altersklasse 3 zugrunde gelegt.

Es gilt folgende Einteilung:

  • Altersklasse 0: 12 Monate
  • Altersklasse 1: 13 bis 36 Monate
  • Altersklasse 2: 37 bis 72 Monate
  • Altersklasse 3: über 72 Monate

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