Lexikon zur Gesetzliche Rente

Wenn Sie Fragen zum Thema Gesetzliche Rente haben, dann finden Sie hier die richtige Antwort. Wählen Sie ein Themenfeld aus.

Abschlag bei Erwerbsminderungsrente

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbs-minderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn sie vor dem 63. Lebensjahr bezogen werden.

Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Er ist auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.