Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert in der Sozialversicherung z. B. für die Ermittlung bestimmter Beitragshöhen in der Rentenversicherung oder der Verdienstgrenze für die Familienversicherung in der Krankenversicherung.

Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorletzten Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag.