Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Abstrakte Betrachtungsweise

Wird bei der Beurteilung der verminderten Erwerbsfähigkeit allein vom Gesundheitszustand des Versicherten ausgegangen, spricht man von abstrakter Betrachtung.

Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtssprechung noch die konkrete Betrachtungsweise heranzuziehen. Der Versicherte muss aufgrund eines vorhandenen Arbeitsplatzes in der Lage sein, das Restleistungsvermägen konkret in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen.