Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Beitragsnachweis

Über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für versicherungspflichtige Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber der Einzugsstelle rechtzeitig einen Beitragsnachweis einzureichen.

Dies kann durch Fernkopie oder Datenübertragung erfolgen. Dabei sind die Regelungen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) zu beachten.