Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Beitragszusage

Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. In der betrieblichen Altersversorgung war es vor der Rentenreform 2001 üblich, dem Arbeitnehmer für das Alter bestimmte Leistungen zu garantieren (Leistungszusage). Seit der Reform ist es zulässig, im Rahmen von Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen Beitragszusagen zu geben. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich, bestimmte Beiträge einzuzahlen. Die Höhe der späteren Leistungen bleibt offen. Sie hängt davon ab, wie viel Erträge mit dem Kapital erwirtschaftet werden. Der Anbieter muss lediglich die eingezahlten Beiträge garantieren.

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