Lexikon zur Gesetzliche Rente

Wenn Sie Fragen zum Thema Gesetzliche Rente haben, dann finden Sie hier die richtige Antwort. Wählen Sie ein Themenfeld aus.

Beitragszahlung

Die Beiträge sind grundsätzlich von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu zahlen.

Beiträge von Arbeitnehmern werden mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die Krankenkasse gezahlt. Diese leitet den jeweiligen Beitrag nach Prüfung an den zuständigen Versicherungsträger weiter.

Freiwillig Versicherte oder versicherungspflichtige Selbstständige können die Beiträge entweder im Wege des Kontoabbuchungsverfahrens, mit Dauerauftrag oder durch Einzelüberweisung entrichten.