Lexikon zur Gesetzliche Rente
Wenn Sie Fragen zum Thema Gesetzliche Rente haben, dann finden Sie hier die richtige Antwort. Wählen Sie ein Themenfeld aus.
- Abfindung
- Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
- Abschlag bei vorzeitiger Altersrente
- Abstrakte Betrachtungsweise
- Abtretung
- Aktueller Rentenwert
- Allgemeine Rentenversicherung
- Altersgrenze
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- Altersrenten
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersteilzeitarbeit
- Altersvorsorge
- Ambulante Rehabilitation
- Anhebung der Altersgrenzen
- Anpassung der Renten
- Anrechnungszeiten
- Anrechnungszeiten ohne Bewertung
- Anschlussheilbehandlung
- Antrag
- Anwartschaftserhaltungszeiten
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeld und Rente
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsunfähigkeit
- Aufrechnung der Rente
- Aufstockungsbeitrag
- Ausbildung
- Ausland
- Ausschlussgründe
- Bahnversicherungsanstalt
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Behinderung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsberechnung
- Beitragserstattung
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsnachweis
- Beitragssatz gesetzliche Rente
- Beitragstragung
- Beitragszahlung
- Beitragszeiten
- Beitragszusage
- Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
- Beiträge
- Bemessungszeitraum
- Berufsgenossenschaft
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsrente
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Berücksichtigungszeiten
- Bescheid
- Beschäftigungszeiten
- Betriebsrenten
- Bezugsgröße
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsamt
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Bundeszuschuss
- Clearingstelle
- Deutsche Rentenversicherung
- Durchschnittsentgelt
- Dynamisierung der Rente
- Eckrente
- Eckrentner
- Eingliederungszuschuss
- Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes
- Einzugsstelle
- Entgeltfortzahlung während Rehabilitation
- Entgeltpunkte
- Entgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
- Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- Entziehung von Leistungen
- Ersatzzeiten
- Erwerbseinkommen
- Erwerbsfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähig
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Erziehungsrente
- Erziehungszeiten
- Feststellungsbescheid
- Finanzierung
- Freiwillige Beiträge
- Freiwillige Versicherung
- Generationenvertrag
- Geringfügig Beschäftigte
- Gesamtsozialversicherungs- beitrag
- Geschiedenenrente
- Gesundheit
- Gleitzone
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Halbwaise
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenze
- Höchstbeitrag
- Höherversicherung
- Invalidenrente
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kindererziehungsleistung
- Kindererziehungszeiten
- Knappschaftliche Rentenversicherung
- Konkrete Betrachtungsweise
- Krankenkassen
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Künstlersozialkasse
- Künstlersozialversicherung
- Landesversicherungsanstalten
- Lebenspartner
- Lohnabzugsverfahren
- Medizinische Rehabilitation
- Mehrfachbeschäftigter
- Mindestbeitrag
- Mindestrente
- Mini-Job
- Monatsrente
- Nachgelagerte Besteuerung gesetzliche Rente
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Nachhaltigkeitsrücklage
- Nachversicherung
- Nachzahlung für Ausbildungszeiten
- Nettoarbeitsentgelt
- Pauschalbeitrag
- Pension mit 67
- Persönliche Entgeltpunkte
- Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung der Rentner
- Pflichtbeitrag
- Pflichtversicherung
- Prävention
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Regelentgelt
- Rehabilitation
- Rehabilitationsträger
- Rendite
- Rente für Frauen
- Rente für Schwerbehinderte
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Renten
- Renten wegen Todes
- Rentenabfindung
- Rentenabschlag
- Rentenabschläge
- Rentenanpassung
- Rentenanspruch
- Rentenantrag
- Rentenarten
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbeginn
- Rentenberater
- Rentenberechnung
- Rentenbescheid
- Renteneintritt
- Rentenformel
- Rentenhöhe
- Renteninformation
- Rentenniveau
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentensplitting
- Rentensteuer
- Rentenversicherung
- Rentenversicherungsbericht
- Rentenversicherungsträger
- Rentenzuschlag
- Rentner
- Rentnerausweis
- Riester-Rente
- Riesterrente
- Schwerbehinderung
- Seekasse
- Selbstverwaltung
- Selbständige
- Sicherungsniveau
- Sozialbeirat
- Sozialgerichtsbarkeit
- Sozialgesetzbuch
- Sozialhilfe
- Sozialleistungen
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsausweis
- Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungswahl
- Standardrentner
- Steuerpflicht für Rentner
- Teilrente
- Umlagenverfahren
- Unfallversicherung
- Verjährung
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Verrechnung
- Versicherte
- Versichertenrenten
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsfremde Leistungen
- Versicherungskonto
- Versicherungspflicht
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Vertrauensschutz
- Vertreterversammlung
- Vollrente
- Vollwaise
- Vorruhestandsgeld
- Vorschuss
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vorzeitige Altersrente
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente
- Waisenrente
- Wartezeit
- Wehrdienst
- Weiterbildung
- Widerspruch
- Witwe
- Witwenrente
- Witwenrente an Geschiedene
- Witwenrentenabfindung
- Wohnsitz
- Übergangsgeld
- Übertragung von Rentenanwartschaften
- Zeitrente
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
- Zertifizierung
- Zinsen
- Zivildienst
- Zugangsfaktor
- Zulagen bei zusätzlicher Altersvorsorge
- Zurechnungszeit
- Zusatzleistungen
- Zusätzliche Altersvorsorge
- Zuzahlung
Aufstockungsbeitrag
Geringfügig Beschäftigte, die einen Mini-Job (bis 400 EUR monatlich) ausüben und auf ihre Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten, um Pflichtbeiträge zu erlangen, müssen den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aufstocken. Die Beiträge sind aus einer Beitragsbemessungsgrundlage von mindestens 155 EUR monatlich zu zahlen. Demnach hat der Arbeitnehmer — bei Arbeitsentgelten ab 155 EUR dann die Differenz zwischen den 12 % und dem jeweils geltenden Beitragssatz (zz. 19,5 %) — also 7,5 % — seines Arbeitsentgeltes als Arbeitnehmerbeitragsanteil zu tragen oder — bei geringerem Arbeitsentgelt den Anteil, der erforderlich ist, um den Arbeitgeberanteil (12 % des tatsächlichen Arbeitsentgelts) im Jahr 2005 auf 30,23 EUR (= 19,5 % von 155 EUR) aufzustocken. Bei geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigten in Pnvathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil 5 % des Arbeitsentgelts. Als Aufstockungsbeitrag sind bei einem Beitragssatz von 19,5 % dann vom Arbeitnehmer 14,5 % notwendig. Den Aufstockungsbeitrag behält der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt ein und zahlt ihn ebenfalls — wie seinen Pauschalbeitrag — an die Einzugsstelle. Reicht das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht aus, um die Beiträge (vollständig) einzubehalten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den fehlenden Betrag erstatten. Durch die Aufstockungsbeiträge entstehen echte Pflichtbeitragszeiten. Bleibt dagegen der Beschäftigte versicherungsfrei und zahlt keine Aufstockungsbeiträge, ergeben sich aus diesen Beschäftigungszeiten aufgrund des Pauschalbeitrages des Arbeitgebers keine echten Beiträge, sondern lediglich Zuschläge an Entgeltpunkten.