Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Rentenanspruch

Der Rentenanspruch ist das Recht des Versicherten oder Hinterbliebenen auf eine Rente vom Versicherungsträger. Aus diesem Stammrecht entstehen die monatlich wiederkehrenden Einzelansprüche. Der Rentenanspruch wird durch einen Rentenbescheid festgestellt. Ein bestehender Rentenanspruch führt aber nicht zwangsläufig zur Rentenzahlung. Werden noch Einkommen bezogen, kann es infolge von Nichtleistungsvorschriften dazu kommen, dass trotz fortbestehendem Anspruch der Höhe nach nichts zu zahlen ist. Insofern ist zwischen einem Anspruch dem Grunde und der Höhe nach zu unterscheiden.