Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Anpassung der Renten

Seit dem 1. Juli 2001 werden neben der Bruttolohnentwicklung nur noch die Veränderungen beim Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie - seit 2003 - die steuerlich geförderten Beiträge der Arbeitnehmer für eine zusätzliche private Altersvorsorge berücksichtigt.

Die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 ist entfallen. Bei der Anpassung zum 1. Juli 2005 wurde erstmals der so genannte "Nachhaltig-keitsfaktor" wirksam. Dadurch werden diese und die folgenden Anpassungen nochmals niedriger ausfallen bzw. entfallen. Die letzte Rentenerhöhung hat es 2003 gegeben.