Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitseinkommen

Das Arbeitseinkommen ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.

Danach ist ein Einkommen als Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.