Lexikon zur Gesetzliche Rente

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für den Arbeitnehmer. Zum beitragspflichtigen Entgelt gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen.

Neben dem Gehalt oder Lohn also beispielsweise auch Familienzuschläge, Gewinnanteile, Uberstundenvergütungen und der Wert der Sachbezüge. Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören ebenso Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, ferner Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u. A.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen) gehört ebenfalls zum beitragspflichtigen Entgelt und erhöht entsprechend die spätere Rente bzw. wird als Hinzurechnungsbetrag zum Regelentgelt in die Berechnung des Ubergangsgeldes mit einbezogen.